Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Studiengebühren sollen gegen UN-Sozialpakt verstoßen

"Unentgeltlichkeit"

Die in mehreren Bundesländern eingeführten Studiengebühren verstoßen nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft GEW und des Studentenverbandes fzs gegen den UN-Sozialpakt. Dieser sei 1973 von Bundestag und Bundesrat ratifiziert worden und verpflichte die Bundesrepublik, den Hochschulunterricht möglichst jedem zugänglich zu machen. Ziel sei dabei auch "die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit", betonten Vertreter von GEW und fzs am Montag in Berlin. Entgegen einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster sei der UN-Sozialpakt auch für Deutschland rechtsverbindlich.

Nach Auffassung von GEW und fzs verletzt die Einführung von Studiengebühren in Deutschland das durch den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) gewährleistete Recht auf Bildung. Das ist das Ergebnis eines Berichts der beiden Organisationen an die Vereinten Nationen (UN).

In ihrem Bericht zeigen die Organisationen auf, welche Auswirkungen allgemeine Studiengebühren ihres Erachtens haben, die bereits in sieben Bundesländern eingeführt worden sind. "Der Hochschulzugang ist in Deutschland schon heute in besonderem Maße von der sozialen Herkunft abhängig. Studiengebühren verstärken die soziale Auslese und halten viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger vom Studium ab. Wir brauchen endlich eine soziale Öffnung der Hochschulen", so Andreas Keller, im Vorstand der GEW für Hochschule und Forschung verantwortlich.

Die Möglichkeit der Kreditfinanzierung verringere die soziale Selektion durch die Gebühren nicht – die Aussicht auf einen immer größer werdenden Schuldenberg schrecke insbesondere junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen und aus Nicht-Akademikerhaushalten vom Studium ab, meint Keller.

Bundestag und Bundesrat haben den UN-Sozialpakt 1973 ratifiziert. Durch die Einführung von Studiengebühren verstießen die Länderregierungen gegen Geist und Buchstaben des durch den UN-Sozialpakt gewährleisteten Rechts auf Bildung, kritisiert der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, einer der Verfasser des von fzs und GEW vorgelegten UN-Berichts. "Durch die Umsetzung des UN-Sozialpakts als Bundesgesetz ist das darin verankerte Recht auf Bildung Bestandteil unseres Bundesrechts geworden, das auch für die Länder verbindlich ist", so der Anwalt.

Die Bundesrepublik sei bereits im Zusammenhang mit der Einführung von Verwaltungsgebühren von dem für die Überwachung des UN-Sozialpakts zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gemahnt worden, keine zusätzlichen Gebühren einzuführen. Bis zum Sommer 2006 sollte die Bundesregierung dem UN-Ausschuss über den Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts berichten. fzs und GEW kritisieren, dass die Bundesregierung diesen Staatenbericht bis heute nicht vorgelegt habe.

"Als Nichtregierungsorganisationen (NGO) wenden wir uns daher direkt an die Vereinten Nationen und legen dem zuständigen Ausschuss in Genf einen eigenen Bericht vor. So machen wir auf die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Studiengebühren aufmerksam", so Imke Buß, Mitglied des Vorstands des fzs. "Wir ersuchen die UN, sich die Situation in Deutschland genau anzusehen und fordern sie auf, ihre völkerrechtlichen Kontrollrechte auszuschöpfen und die Bundesrepublik Deutschland zu rügen."

Die Organisationen gehen davon aus, dass sich sowohl Bund und Länder als auch die Rechtsprechung im Falle einer Rüge durch die UN nicht länger über die Verbindlichkeit des im UN-Sozialpakt verankerten Rechts auf Studiengebührenfreiheit hinweg setzen könnten.