Bosnien-Herzegowina
Bürgerkriegsflüchtlinge dürfen weitere zwei Jahre bleiben
Ein weiterer Aufenthalt in Deutschland kann genehmigt werden, wenn die Betroffenen sich bereits seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik aufhalten. Sie müssen zudem seit mindestens zwei Jahren dauerhaft beschäftigt sein und ihren Unterhalt ohne Sozialhilfe bestreiten können. In diese Regelungen einbezogen sind auch Ehegatten und minderjährige Kinder, die erst kürzere Zeit in Deutschland sind. Keine Aufenthaltserlaubnis erhalten hingegen Personen, die wegen einer in der Bundesrepublik begangenen Straftat verurteilt wurden.
Die Innenminister von Bund und Ländern halten Püchel zufolge eine Rückkehr der Kosovo-Albaner, die kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, für möglich und zumutbar. Die Grundversorgung aller Rückkehrer werde durch die internationale Hilfe gesichert, sagte er. Vor dem Hintergrund einer derzeitigen zweiten ethnischen Vertreibung von Roma und Sinti durch Kosovo-Albaner appellierte die IMK an die internationalen Organisationen, diese Vertreibungen nicht zuzulassen.
Seit dem Friedensschluss von Dayton im Dezember 1995 sind von den 345.000 Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz gesucht hatten, rund 260.000 freiwillig nach Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt. Rund 51.000 Bosnier wanderten in andere Staaten ab. Im Bundesgebiet halten sich noch etwa 130.000 Menschen aus dem Kosovo auf.
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Am 10. Mai. 2001 unter:
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