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BGH-Urteil verlangt "lückenlosen Lebenslauf"

Security

Wachdienste müssen von Bewerbern, die im späteren Dienst eine Waffe tragen sollen, einen lückenlosen Lebenslauf mit Belegen und Zeugnissen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Es reiche nicht aus, ein polizeiliches Führungszeugnis einzuholen, hieß es weiter.

Bei Wachleuten, die oft keine spezielle Aus- oder Vorbildung benötigen, sei das Kriterium der Zuverlässigkeit "überragend wichtig". Ob jemand zuverlässig sei, könne aber nur aufgrund eines möglichst umfassenden Überblicks über die Person des Bewerbers beurteilt werden. Dafür biete ein lückenloser Lebenslauf" eine gewisse Gewähr. Diese in weiten Bereichen der Arbeitswelt übliche Absicherung müsse "erst recht verlangt werden, wenn es um die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben Dritter geht", erläuterte der 6. Zivilsenat (Az. VI ZR 373/99).

Der BGH verwies darauf, dass Belege die Abgabe eines geschönten Lebenslaufes erschwerten. Eine Bewachungsfirma müsse dann Auffälligkeiten im Lebenslauf nachgehen. Anders als bei Bewerbern für den Polizeidienst mit der Waffe müsse aber bei der Einstellung von Wachleuten nicht routinemäßig ein psychologischer Test verlangt werden. Polizisten kämen mit wesentlich höherer Wahrscheinlichkeit in schwierige Konfliktsituationen, in denen eine besondere psychische Eignung für den Umgang mit der Waffe erforderlich sei.

Im vorliegenden Fall hatte ein bundesweit tätiger Wachdienst einen Bewerber eingestellt und für die Bewachung einer Bundeswehrkaserne eingesetzt, ohne zu wissen, dass er seit rund zehn Jahren psychisch krank war. Der Mann verließ mit der ihm ausgehändigten Pistole während des Dienstes die Kaserne und erschoss damit seinen Schwager. Dessen Ehefrau und ihr Sohn nahmen daraufhin den Wachdienst auf Zahlung von Schmerzensgeld und eine monatliche Rente in Anspruch.

Ihre Klage scheiterte aber vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Nach dessen Auffassung hatte die Bewachungsfirma ihre Sicherungspflichten nicht verletzt, weil sie vor der Einstellung des Bewerbers unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt und mit ihm ein eineinhalbstündiges Gespräch geführt hatte.

Dem hielt der BGH entgegen, dass bei "kritischer Durchsicht" eines Lebenslaufes des Mannes möglicherweise Umstände zu Tage getreten wären, die weitere Ermittlungen erfordert hätten. So wäre etwa erkennbar gewesen, dass er vom Wehrdienst befreit war. Eine Anfrage bei der Bundeswehr nach den Gründen hätte zu Hinweisen auf erhebliche gesundheitliche Bedenken geführt. Der BGH hob das OLG-Urteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.

Am 02-05-2001

Parteien-Kritik

Der Bernauer Amtsrichter Andreas Müller hat eine von ihm zunächst eingereichte Kandidatur für das Präsidentenamt des Landesrechnungshofes wieder zurückgezogen. "Wie Sie meiner Bewerbung entnehmen konnten, war diese satirisch gefasst und nicht wirklich ernst gemeint", zitiert die "Berliner Zeitung" aus einem Schreiben Müllers an den Haushaltskontrollausschuss des Potsdamer Landtages. Müller habe geschrieben, dass auch er "am Postengeschacher teilnehmen" wolle. Seine Bewerbung habe den handelnden Politikern lediglich den Spiegel vorhalten sollen.

"Die Vorgänge um die Wahl des Präsidenten des Landesrechnungshofs haben allerdings einmal mehr unter Beweis gestellt, dass Postengeschacher, Parteienfilz und schließlich Politikerherrlichkeit statt Sachverstand die brandenburgische Politik mit prägen", zitiert das Blatt weiter aus dem Papier.

Im Vorfeld war die fachliche Qualifikation der von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) präsentierten Kandidatin für die Rechnungshofspitze, der gelernten Maschinenbaukonstrukteurin und SPD-Landtagsabgeordneten Britta Stark, angezweifelt worden. Mittlerweile liegen offenbar mehrere Bewerbungen vor.

Richter Müller habe die verantwortlichen Politiker aufgefordert, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren. Sonst bereiteten sie der Politikverdrossenheit und damit auch dem Rechtsradikalismus den Boden. Davor zu warnen, sei das eigentliche Ziel seiner Bewerbung gewesen, habe der Amtsrichter erklärt.

Am 12-01-2007

Dr. Jürgen Nawatzki Experte für Karriere

Viele Bewerber fragen sich, wie eine Online-Bewerbung per E-Mail zu gestalten ist. Die gute Nachricht: Sie unterscheidet sich nur in einem einzigen Punkt von der schriftlichen Bewerbung per Postweg. Und zwar kommt das ausführliche Anschreiben in den Anhang der E-Mail und zusätzlich enthält die E-Mail als Text ein Kurzanschreiben. Alle anderen Bestandteile der Bewerbung per E-Mail sind wie bei der schriftlichen Bewerbung und bestehen aus Deckblatt, Lebenslauf und gegebenenfalls einer Seite Drei. Weiterhin aus einem Anlagenverzeichnis (erforderlich ab 10 Zeugnissen und Seminarbescheinigungen aufwärts) und den entsprechenden Zeugnissen und Seminarbescheinigungen. Mindestens den drei letzten Arbeitszeugnissen, dem Studien- und Ausbildungszeugnis, dem letzten Schulzeugnis mit der höchsten schulischen Qualifikation ( Abitur, Mittlere Reife, Hauptschulabschluss etc. ) und Bescheinigungen von Fort- und Weiterbildungen, wie zum Beispiel Rhetorikkursen, Sprachkursen oder handwerklichen Fortbildungen, wie zum Beispiel Schweißer-Lehrgängen etc.

Auch sollte der Umgangston in einer Online-Bewerbung per Mail nicht anders sein als bei einer schriftlichen Bewerbung: Der Ansprechpartner sollte also keinesfalls geduzt werden und es wird auch nicht alles in der (Bewerbungs-)Mail klein geschrieben, nur weil das beim Tippen einfacher ist und Sie womöglich glauben, dass dies im Netz so üblich sei. Falsch, wenn Sie so denken, es gibt auch im Netz eine Etikette, die sogenannten Netikette.

Wichtig ist weiterhin, dass Ihre gesamte Bewerbung möglichst keine Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler enthält. Lassen Sie es also unbedingt Korrektur lesen. Das Bewerbungsfoto ist aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) von 2006 nicht mehr Pflicht, doch ich empfehle Ihnen dringend, Ihrer Bewerbung eins beizufügen, indem Sie es in Ihr Deckblatt per Textverarbeitung einbinden.

Und überlegen Sie, ob Sie Ihrer Bewerbung nicht eine Seite Drei gönnen wollen. Diese kann zusätzliche Angaben zu Ihrer Motivation, Ihren Sozialkompetenzen oder zum Beispiel Arbeitserfahrungen enthalten, die über das Anschreiben hinausgehen und für Ihren potenziellen Arbeitgeber von größtem Interesse sind. Es kann die Überschrift „Was Sie noch über mich wissen sollten . . .“ enthalten und sollte etwa 7 bis 15 Zeilen lang sein. Nicht länger. Am besten, Sie unterzeichnen handschriftlich mit blauer Tinte und Ort und Datum. Diese Seite Drei hebt Ihre Bewerbung von anderen Bewerbungen ab und macht sie sehr individuell.

Insgesamt bietet eine Bewerbung per E-Mail viele Chancen und in fünf Jahren wird sich voraussichtlich niemand mehr schriftlich auf dem Postweg bewerben. Aber heute gibt es noch immer Unternehmen und Behörden, die auf die schriftliche Bewerbung per Postweg setzen. Erkundigen Sie sich also unbedingt vorher, ob eine Online-Bewerbung per E-Mail von Ihrem Zielunternehmen erwünscht ist.




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Am 31-10-2012

Ratgeber Bewerbung:

Egal, ob für die schriftliche Bewerbung oder für die Online-Bewerbung per E-Mail: Beide Anschreiben sind identisch und sollten gewissen Regeln genügen. Der Briefkopf des Absenders sollte seinen vollen Namen enthalten, seine Adresse, seine Festnetz- und Mobilfunknummer sowie eine seriöse E-Mail-Adresse nach dem Schema vorname.nachname@provider.de.

Die Anschrift des Empfängers sollte den vollständigen Firmennamen mit Rechtsform und einen persönlichen Ansprechpartner enthalten. Diesen muss man gegebenenfalls zunächst ermitteln. Informationen hierzu findet man in der Stellenanzeige, auf der Homepage des potenziellen Arbeitgebers oder man ruft diesen an, um sich einen entsprechenden Ansprechpartner nennen zu lassen. Bereits hier bedarf es zum ersten Mal einer gewissen Hartnäckigkeit auf Seiten des Bewerbers.

Dann erfolgt die Angabe des Datums am besten rechtsbündig eine Leerzeile nach den Adressdaten des Empfängers, sprich Ihres potentiellen Arbeitgebers. Im Betreff erfolgt die Angabe, dass es sich um eine Bewerbung handelt: Zum Beispiel „Bewerbung als Diplom Kaufmann für eine Einstiegsposition im Controlling“. Diese Information ist fett zu formatieren. Darunter erfolgt die Angabe der Bezugszeile, in der man zum Beispiel den Fundort der Stellenanzeige angibt: Zum Beispiel „Ihre Anzeige in der Stellenbörse der Arbeitsagentur am 5.11.2012, Referenznummer: . . . (Angabe der Referenznummer). Diese Angabe wird nicht fett formatiert.

Nach einer oder zwei Leerzeilen erfolgt die Anrede, die persönlich sein sollte: „Sehr geehrter Herr Müller“ und mit Komma abschließt. Die Floskel „Sehr geehrte Damen und Herren“ sollten Sie nur in Ausnahmefällen verwenden. Dann erfolgt der Einleitungssatz des Bewerbungsanschreibens. Machen Sie deutlich, was Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert und warum Sie sich gerade bei dieser Firma bewerben.

Danach erläutern Sie Ihre fachlichen Qualifikationen und gehen dabei auch auf die fachlichen Anforderungen in der Stellenanzeige ein. Wichtig hier sind auch Ihre vorhandenen Berufserfahrungen. Wenn Sie etwa 80 Prozent der in der Stellenanzeige genannten Anforderungen abdecken, haben Sie gute Chancen auf die Stelle.

Im sich daran anschließenden Absatz gehen Sie auf das ein, was Sie persönlich auszeichnet, Ihre persönlichen Eigenschaften. Das kann zum Beispiel Teamfähigkeit sein, Flexibilität und Kundenorientierung. Erläutern Sie kurz, wo Sie diese bereits unter Beweis gestellt haben. Gehen Sie dabei auch auf die persönlichen Anforderungen ein, die für die ausgeschriebene Stelle in der Stellenanzeige genannt sind. Dann kommt ein Absatz, in dem Sie resümierend zusammenfassen, dass Sie überzeugt davon sind, für die ausgeschriebene Stelle umfassend qualifiziert zu sein.

Im letzten Absatz formulieren Sie selbstbewusst, dass Sie sich auf die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch freuen, wobei Sie den Konjunktiv (würde, hätte, könnte) bitte vermeiden.

Dann erfolgt die Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“ und darunter unterschreiben Sie am besten mit blauer Tinte und vollem Namen. Ihr Name wird darunter nicht maschinenschriftlich wiederholt, wie es bei einem Geschäftsbrief üblich wäre. Für das Bewerbungsanschreiben gelten andere, eigene Regeln.

Der letzte Vermerk ist der Vermerk „Anlagen“, wobei die Bewerbungsmappe bzw. der Anhang einer E-Mail gemeint ist. Diese Angabe erfolgt unterhalb Ihrer Unterschrift mit zwei bis drei Leerzeilen Abstand. Dabei zählen Sie bitte nicht die einzelnen Anlagen auf. Das hat man früher so gemacht, ist aber heute nicht mehr üblich.

Und nun ist Ihr Anschreiben fertig und keinesfalls länger als eine DIN A-4-Seite.

Detlev Lengsfeld


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Am 07-11-2012