Antrag bei UNESCO
Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden
Damit würde sich die ausgedehnte Schlicklandschaft, die auf deutscher Seite entlang einer Küstenlänge von 820 Kilometern rund 680.000 Hektar Fläche umfasst, in guter Gesellschaft befinden: Das begehrte UNESCO-Prädikat "Welterbe" ziert etwa die Kathedrale Notre Dame in Paris ebenso wie den amerikanischen Yellowstone-Nationalpark oder den Aachener Dom.
Bereits in den 80er Jahren hatte das Bundesland Niedersachsen den Versuch unternommen, seinen Wattenmeerbereich als "Weltnaturerbe" anerkennen zu lassen. Seinerzeit lehnte die UNESCO dieses Vorhaben jedoch mit dem Hinweis ab, dass das niedersächsische Wattenmeer nur einen Bruchteil dieser markanten Küstenlandschaft darstelle.
Nun wollen die Umweltminister der drei Anrainer-Staaten Deutschland, Dänemark und Niederlande einen gemeinsamen Anlauf wagen und bei ihrer nächsten, im kommenden Oktober im dänischen Esbjerg stattfindenden Konferenz einen entsprechenden Antrag an die UNESCO verabschieden. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren: "Die Nationalpark-Kuratorien von Nordfriesland und Dithmarschen haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die sich des Themas angenommen hat. Der Antrag dürfte gute Chancen haben, von der UNESCO angenommen zu werden, hat sich der Naturschutz im Wattenmeer in den letzten Jahren doch erheblich verbessert", heißt es von Seiten des schleswig-holsteinischen Nationalparkamtes in Tönning.
Und Schleswig-Holsteins Umweltminister Klaus Müller sekundiert: "Wir sind geradezu verpflichtet, das bedeutsame Ökosystem Wattenmeer international bekannt zu machen. Damit bekäme unsere Küstenregion ein internationales Qualitätssiegel von höchster Güte, eine gute Werbung für die ganze Region." Bislang ist die Schiefergrube Messel in Hessen die einzige deutsche Landschaft, die aufgrund ihrer bedeutsamen Vorkommen an Fossilien als "Weltnaturerbe" eingestuft wurde.
Bereits 1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die "Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Sie benennt Bauwerke, Städte und Landschaften, "die von so überragendem Wert sind, dass ihr Schutz zum Anliegen der ganzen Menschheit wird". Jeder Staat, der die Konvention unterzeichnet hat, verpflichtet sich damit, das innerhalb seiner Landesgrenzen gelegene "Kultur- und Naturerbe" mit Hilfe fachlicher Unterstützung der UNESCO zu schützen und zu erhalten.
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Am 21. Mai. 2001 unter:
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