Interview
Berlin kann gar nicht pleite gehen
ngo-online: Herr Professor Paulus, nach Ansicht des Landesrechnungshofs steht Berlin kurz vor der Pleite. Kann ein Land denn überhaupt pleite gehen, kann ein Staat pleite gehen?
So allgemein kann man das nicht sagen, da müßte man differenzieren. Aber konkret auf Berlin bezogen: Es heißt ausdrücklich in der jetzt geltenden Insolvenzordnung, dass öffentliche Kommunen nicht in ein Insolvenverfahren kommen können. Das ist vom Gesetz ausgeschlossen. Ganz im Gegensatz zu den USA, wo es mit dem sogenannten Chapter-9-Verfahren eine Regelung für die Insolvenz von Kommunen gibt.
ngo-online: Was gibt es denn dann überhaupt für Möglichkeiten für das Land Berlin, außer noch mehr Schulden zu machen?
Die Frage kann wahrscheinlich nur politisch beantwortet werden. Rechtlich gesehen besteht die Idee, dass der Staat selber oder eine öffentliche Körperschaft nicht pleite gehen können, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Das soll es schlicht und ergreifend nicht geben. Punkt.
Wie man sich dann weiter behilft, das ist tatsächlich den politischen Akteuren überlassen und bewegt sich jenseits des rechtlich Geregelten. Wie eine Lösung für Berlin tatsächlich umgesetzt oder das Defizit auch nur verringert werden soll, dazu gibt's kein Allerweltsheilmittel, und schon gar kein rechtliches.
ngo-online: Sie sagten, Ihre Aussage, eine Staatspleite sei nicht möglich, gelte nur für Berlin. Wie ist die Situation insgesamt?
Da ist im Moment einiges im Fluss, insbesondere seit letztem Jahr. Die Idee gibt es schon länger, aber das Jahr 2000 haben verschiedene Nicht-Regierungsorganisationen - übrigens auch der Papst - zum "Erlassjahr" erklärt. Hinter dieser so genannten Erlassjahr-Kampagne steckt inzwischen eine riesengroße Unternehmung, die versucht, teilweise ganz explizit das Insolvenzrecht beziehungsweise insolvenzrechtliche Ideen auf die überschuldeten Staaten, und da natürlich insbesondere die allerärmsten, anzuwenden.
Die Erlassjahr-Kampagne im letzten Jahr betraf die 25 ärmsten Staaten dieser Erde, die von ihren Auslandsverschuldungen befreit werden sollten. Das ist insofern etwas Insolvenzrechtliches, als der Effekt, die Befreiung von den Schulden, der selbe ist wie in einem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung. Und deswegen sagt man auch schon seit längerem, dass es doch eine insolvenzähnliche, insolvenzrechtlich vergleichbare Situation sei.
Diese Idee hat sich jetzt in den letzten wenigen Jahren, fast sogar Monaten, zu der immer häufiger geäußerten Ansicht verdichtet, es müsste so etwas wie ein Völker-Insolvenzrecht geben. Ich bin gerade von Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit beauftragt worden, mal aus der rechtlichen Perspektive meine Gedanken aufzuschreiben, wie ein solches - technisch gesagt: - Völker-Insolvenzrecht aussehen könnte.
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Am 23. Mai. 2001 unter:
interviewStichworte:
« Berlin nach CDU-Bankenaffäre pleite
Amnesty International fordert mehr Einsatz der Regierung »

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