Betriebsverfassungsgesetz
DGB-Jugend: Auszubildende berücksichtigen
Damit auch diese Auszubildenden ihre Interessenvertretungen wählen können, müsse der Arbeitnehmerbegriff im Betriebsverfassungsgesetz um Auszubildende in außer- und überbetrieblichen Ausbildungsstätten ergänzt werden. Darüber hinaus forderte Sehrbrock, dass die Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter in kleineren Betrieben angehoben wird. Zwar sehe der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) eine Erhöhung der Mandate in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vor. In diesen seien jedoch weniger als zehn Prozent aller Auszubildenden beschäftigt.
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Am 30. Mai. 2001 unter:
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« Festlegungen des Transplantationsgesetzes
Neues Gesetz: Richtgrößen statt Arzneibudgets »

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