Gesundheitsreform
Neues Gesetz: Richtgrößen statt Arzneibudgets
Die Selbstverwaltung soll auch entscheiden, wie bei einer Überschreitung des Finanzrahmens vorgegangen wird. Eine Kürzung von Vergütungen soll den Vertragsparteien aber nicht gesetzlich vorgegeben werden. Bisher haften die Kassenärztlichen Vereinigungen zu Lasten ihrer Honorarsumme für Überschreitungen dieser Ausgabenbegrenzungen. Allerdings konnte der so genannte Kollektivregress bisher nie durchgesetzt werden. Die Ärzte laufen seit langem Sturm gegen dieses Instrument.
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Am 30. Mai. 2001 unter:
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