ver.di
Gewerkschaft droht mit Arbeitskampf bei kirchlichen Einrichtungen
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft und dem evangelischen Johanniswerk mit Sitz in Bielefeld. Nach Angaben von ver.di-Chef Frank Bsirske sind dort die Gehälter in einer Größenordnungen bis zu 1.000 Mark pro Monat gekürzt worden.
Das von der Gewerkschaft in Auftrag gegebene Gutachten des früheren Verfassungsrichters Jürgen Kühling kommt zu dem Schluss, dass Arbeitskämpfe von dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf Koalitionsfreiheit abgedeckt sind. Die Kirchen könnten sich über dieses Recht nicht hinwegsetzen, auch wenn das Recht der Religionsgesellschaften, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, ebenfalls in der Verfassung verankert sei. Die Kirchen hatten sich bislang auf ihr Recht auf Selbstverwaltung berufen. Dem Gutachten zufolge gab es bislang in Deutschland nur in den Jahren 1919 bis 1921 Arbeitskämpfe bei kirchlichen Einrichtungen.
Ulla Derwein, Vorstandsmitglied bei ver.di, kündigte an, die Gewerkschaft werde nun prüfen, ob sie beim Johanniswerk Arbeitskampfmaßnahmen einleite. Mit anderen Einrichtungen sei zunächst ein Dialog angestrebt. Derwein forderte die Kirchen dazu auf, zu erkennen, dass Tarifverträge kein "Teufelswerk" seien. Nach Gewerkschaftsangaben sind 80.000 der insgesamt 1,2 Millionen Kirchen-Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert. Tarifverträge gibt es bislang nur bei der Nordelbischen Evangelischen Kirche und der Kirche von Berlin-Brandenburg. Die Kirchen sind nach dem öffentlichen Dienst zweitgrößter Arbeitgeber in Deutschland.
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Am 31. Mai. 2001 unter:
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