CDU-Spendenaffäre
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Weyrauch und Terlinden ein
Gegen Terlinden und Weyrauch hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Mittäterschaft zur Untreue gegen die CDU-Bundespartei ermittelt. Die Ermittlungen standen im Zusammenhang mit den von Kohl an den Parteigremien vorbeigeschleusten und im CDU-Rechenschaftsbericht nicht ausgewiesenen rund zwei Millionen Mark. Das Geld will Kohl von bisher anonymen Spendern erhalten haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen Kohl am 25. April gegen die Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von 300.000 Mark eingestellt. Er hat die Geldbuße noch nicht bezahlt. Letzter Termin dafür ist der 8. Juni.
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Am 31. Mai. 2001 unter:
justizStichworte:
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