Rheinland-Pfalz
Staatsanwaltschaft will gegen CDU-Chef Böhr ermitteln
Hintergrund der seit Wochen laufenden Vorermittlungen der Staatsanwälte sind Berichte des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", wonach insgesamt rund 250.000 Mark illegal von der Fraktion an die Landespartei geflossen sein sollen. Als Beleg führte das Magazin Rechnungen an, die dem "Spiegel" zugespielt worden sind. Solche Transfers sind laut Fraktionsgesetz verboten. Zu den Vorwürfen hatte der CDU-Landesverband seit Anfang Mai wiederholt Stellung genommen und interne Dokumente zur Verfügung gestellt.
Laut Puderbach sind die Fragen der Staatsanwaltschaft von der Union "weitgehend" zufriedenstellend beantwortet worden. Lediglich in einem von 16 überprüften Fällen habe sich ein "Anfangsverdacht" ergeben. Dabei handle es sich um eine von der Solinger Werbeagentur Mannstein erstellte Broschüre der CDU zur Fußball-WM von 1998, die von Partei und Fraktion mit je 65.000 Mark bezahlt worden sei. In dem Heft ist Böhr als Herausgeber aufgeführt. Puderbach zufolge sieht die Staatsanwaltschaft in dieser Eigendarstellung des Parteichefs keinen Bezug zu seiner Fraktionstätigkeit. Daher sei die Broschüre nicht von den Richtlinien des Fraktionsgesetzes gedeckt.
An allen anderen Vorwürfen ist laut Staatsanwaltschaft "nichts dran", so auch an den angeblichen Flügen Böhrs zur CDU-Bundespartei nach Berlin auf Fraktionskosten oder an der Begleichung von Rechnungen einer Wiesbadener Werbeagentur für die Landespartei. Inzwischen habe die CDU wegen übler Nachrede Anzeige gegen Unbekannt erstattet, um zu ermitteln, wer dem "Spiegel" die internen Dokumente zugespielt hat.
Puderbach wertete die geplanten Ermittlungen als "völlig undramatischen Vorgang". Völlig offen sei, ob sie zu einer Anklage, zu einem Strafbefehl oder letztlich zur Einstellung des Verfahrens führten. Daher könne auch noch nicht gesagt werden, ob Böhrs Immunität als Abgeordneter des rheinland-pfälzischen Landtags aufgehoben werden müsse. Auch der Anwalt des CDU-Chefs, Stephan Holthoff-Pförtner, bezeichnete die Prüfung als "normalen Vorgang", die sein Mandant ausdrücklich begrüße. Dies werde bestätigen, dass Böhr weder gegen das Fraktionsgesetz noch gegen Strafvorschriften verstoßen habe.
CDU-Justiziarin Granold kritisierte die ihrer Meinung nach unkonkreten Bestimmungen des Fraktionsgesetzes. So sei dort zwar festgelegt, dass die Fraktionen die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren sollen, aber nicht genau definiert, wie die Außendarstellung auszusehen habe. Dadurch ergebe sich eine "Grauzone". Nach CDU-Auffassung ist die Fußball-Broschüre als Öffentlichkeitsarbeit vom Fraktionsgesetz gedeckt.
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Am 31. Mai. 2001 unter:
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