Bundesrepublik am Pranger
Liechtenstein klagt in Den Haag um Entschädigung
Hintergrund der Klage ist nach Angaben des Fürstentums die Behandlung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei durch die Bundesrepublik. Es werde nach deutscher Rechtsprechung aus dem Jahr 1998 als deutsches Auslandsvermögen behandelt, das zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann. Deutschland weigere sich bislang, Liechtenstein hierfür zu entschädigen.
Der Internationale Gerichtshof soll nun als zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen feststellen, dass Deutschland die Regeln des Völkerrechts verletzt. Die Klageschrift rügt, dass die Bundesrepublik die Eigenstaatlichkeit des seit 1806 souveränen und in beiden Weltkriegen neutralen Staates Liechtenstein missachtet und die Eigentumsrechte seiner Staatsbürger verletzt habe. Zudem habe es Deutschland bislang unterlassen, Liechtenstein und seine Staatsbürger zu entschädigen.
Entsprechend beantragt Liechtenstein beim IGH, die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären. Sie solle verurteilt werden, eine Entschädigung für die erlittenen Schäden und Verluste zu leisten.
"Das Fürstentum Liechtenstein sieht sich zur Wahrung seiner Souveränitätsrechte und im Interesse seiner Staatsbürger zum Gang vor den Internationalen Gerichtshof gezwungen, da sich die Bundesrepublik Deutschland nach rund zweijährigen diplomatischen Konsultationen weigert, auch nur in Verhandlungen mit Liechtenstein einzutreten", heisst es in einer Presseerklärung Goepferts. Unmittelbar Geschädigte seien eine Reihe liechtensteinischer Familien, deren Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei nach 1945 auf der Grundlage der "Benesch-Dekrete" entschädigungslos enteignet worden waren. Es gehe unter anderem um erheblichen Land- und Forstbesitz, Häuser und Schlösser mit Inventar, Kunstgegenstände sowie Wirtschaftsbetriebe.
Die Bundesregierung hat nach Darstellung des Düsseldorfer Rechtsanwalts in diplomatischen Konsultationen den Standpunkt vertreten, das von den damaligen Machthabern in der Tschechoslowakei konfiszierte Vermögen liechtensteinischer Staatsbürger sei wie deutsches Auslandsvermögen zu behandeln und könne deshalb zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden. Das Auswärtige Amt berufe sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1998.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte am Freitag dazu, die Klage werde nun geprüft und dann "rechtlich erwidert".
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Am 01. Jun. 2001 unter:
justizStichworte:
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