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Aktionsbündnis fordert Entschädigung für Homosexuelle

NS-Verbrechen

Das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung fordert eine kollektive Entschädigung für die Verfolgung Homosexueller während des Naziregimes. Die Bundesregierung solle eine Stiftung einrichten und mit einem Haus und einem Stiftungsvermögen von 20 Millionen Mark ausstatten, sagte der Sprecher des Bündnisses, Ralf Dose, am Montag in Berlin. Das Bündnis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von zehn Archiven, Museen und Forschungsgruppen, die sich mit lesbisch-schwulen Themen befassen.

Das Haus soll - vergleichbar mit dem von den Nationalsozialisten am 14. Juni 1933 geschlossenen Institut des Sexualwissenschafters Magnus Hirschfeld - sowohl für sexualwissenschaftliche und historische als auch für Beratungsarbeit genutzt werden. Die Stiftungseinlage soll nicht nur die Arbeit dieses Forschungs- und Kulturzentrums finanzieren, sondern auch den Unterhalt anderer, bislang ausschließlich ehrenamtlich arbeitender Archive im Bundesgebiet sichern.

Dose, der auch Geschäftsführer der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft ist, will die Bundesregierung mit der Forderung an "ihr eigenes Wort" erinnern. Im Dezember 2000 hatte sie sich erstmals offiziell für die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus entschuldigt und zugesagt, die historische Aufarbeitung der Homosexuellenverfolgung zu unterstützen. Auch die Idee eines kollektiven Entschädigungsausgleichs ist Doses Worten zufolge in diesem Beschluss des Bundestags "bereits angerissen" worden. "Allerdings haben wir den Eindruck, dass nichts passiert", sagt der Sprecher. "Eine Entschuldigung allein reicht nicht", fügte er hinzu. Ohne die finanzielle Unterstützung der historischen Forschung, der Archive und Sammlungen - wie dem Schwulen Museum und Spinnboden-Archiv in Berlin oder dem Centrum Schwule Geschichte Köln - werde die Erinnerung bald wieder verblassen.

Anders als andere Verfolgtengruppen hatten homosexuelle Männer und Frauen den Angaben des Bündnisses zufolge nach 1945 keine Lobby und keine Organisation, die sich um ihre Rechte und insbesondere um ihr Recht auf Wiedergutmachung bemüht hätten. Nicht nur die komplette Infrastruktur wie Presse, Vereine und Organisationen, sondern auch Szenelokale und Verlage waren zerstört. "Jeder Versuch in den frühen Jahren der Bundesrepublik, mit Neugründungen an Weimarer Traditionen anzuknüpfen, wurde nach kurzer Zeit von Polizei und Justiz mit der Keule des Sittlichkeitsparagrafen des Strafgesetzbuches und den Jugendschutzbestimmungen zerschlagen", sagte der Sprecher.

Der Anti-Homosexuellen-Paragraph 175 aus dem Jahr 1851, der in der Weimarer Republik kurz vor dem Fall stand, galt in der Bundesrepublik in der von den Nationalsozialisten verschärften Form weiter und wurde erst 1969 gemildert. Viele Homosexuelle saßen in den 50er Jahren wegen ihrer sexuellen Orientierung zum Teil erneut in den gleichen Gefängnissen, in denen sie bereits während des NS-Regimes eingesperrt worden waren. Erst 1994 ist der Paragraph ersatzlos gestrichen worden. In der DDR waren homosexuelle Kontakte bereits seit 1968 kein Straftatbestand mehr.