Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Jusos und Katholiken für Ausweitung des Asylrechts

Einwanderungs-Diskussion

Die Jungsozialisten (Jusos) wollen im Gegensatz zu führenden Sozialdemokraten das Asylrecht wieder erweitern. In einem Initiativantrag zu dem am Wochenende in Köln stattfindenden Juso-Bundeskongress wird gefordert, "dass nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung" als Asylgründe anerkannt werden. Zudem werden die Abschaffung des Flughafenverfahrens, des Asylbewerberleistungsgesetzes und der so genannten Drittstaatenregelung gefordert, sagte der scheidende Juso-Chef Benjamin Mikfeld am Montag in Berlin. Ähnliche Forderungen erhebt das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).

Die unter anderem von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gewollte Pflicht zur Integration lehnen die Jusos in ihrem Papier ab. Integration müsse auf jeden Fall freiwillig sein, unterstrich Mikfeld. Er fügte hinzu, "wir setzen auf eine doppelte Integration". Das bedeute, dass in Deutschland lebende Ausländer integriert werden müssten und die Integrationspolitik verstärkt werden müsse. Ähnlich dem Vorstoß der Grünen plädieren die Jusos für einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen.

Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) besteht auf einem Bestandsschutz beim individuellen Grundrecht auf Asyl und fordert, darüber hinaus müsse die systematische Gewalt gegen Frauen als Fluchtgrund in das Ausländergesetz aufgenommen werden.

Weitere Kernforderungen der Organisation der Laien-Katholiken sind ein Rechtsanspruch auf Sprachkurse für alle Zuwanderer mit langfristiger Aufenthaltsperspektive sowie der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt. Außerdem sollte die Frist zur Regeleinbürgerung auf fünf Jahre verkürzt und das Zuzugsalter für Kinder auf 18 Jahre angehoben werden.

Das Zentralkomitee rief dazu auf, die gegenwärtige Debatte dürfe sich nicht auf "den Wettbewerb um die besten Köpfe" beschränken. Vielmehr gehe es um die Grundlagen für ein dauerhaftes Zusammenleben in kultureller Vielfalt. Dabei müsse alles vermieden werden, was durch "verkürzende Darstellungen oder suggestive Wertungen" Stimmungen begünstige, die der Integration von Menschen ausländischer Herkunft schaden könnte.

1993 war das Asyl-Grundrecht des bisherigen Artikels 16 Grundgesetz praktisch abgeschafft worden. Grundsätzlich nicht mehr asylberechtigt sind seitdem alle Menschen, die aus einem "sicheren Herkunftsland" kommen oder über einen "sicheren Drittstaat" eingereist sind. Da alle Nachbarländer als "sichere Drittstaaten" definiert sind, bleibt Flüchtlingen nur noch die Einreise über den Luftweg oder mittels Schleppern unter Vertuschung ihrer Fluchtroute. Die Fluggesellschaften werden dazu angehalten, keine Passagiere ohne gültiges Visum zu befördern, und beim illegalen Grenzübertritt kommen regelmäßig Asylsuchende um. Die meisten Flüchtlinge erhalten in Deutschland mittlerweile nicht mehr Asyl nach deutschem Recht, sondern finden nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz - gelten damit aber als abgelehnte Asylbewerber.