Einzelhandel
Gewinnspiel für Kinder als sittenwidrig verboten
Der Bundesgerichtshof schloss sich der Ansicht des OLG an, dass damit sittenwidrig eine psychologische Zwangslage herbeigeführt werde. Kinder würden beim Suchen zu Gelegenheitskäufen verleitet. Die jungen Teilnehmer neigten zu Spontankäufen, ohne Preisvergleiche anzustellen. Außerdem würden Besitzwünsche geweckt, die Kinder dann gegenüber den Erwachsenen durchzusetzen versuchten. Durch ausgedehntes Suchen oder lautstarken Äußerungen "mit oder ohne Tränen" und in Anwesenheit vieler anderer Kinder würden die Erwachsenen zum Kauf gedrängt. Kinder müssten vor solchen Werbemaßnahmen geschützt werden, urteilte der Bundesgerichtshof laut Wettbewerbszentrale.
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Am 12. Jun. 2001 unter:
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