OVG-Urteil

Katzen füttern verboten

Zur vorbeugenden Seuchenbekämpfung kann das Füttern von Katzen im Freien verboten werden. Das geht aus einem am Dienstag vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz veröffentlichten Urteil hervor. (Az.: 6 A 12111/00.OVG). Das OVG bestätigte damit ein Verbot der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel (Kreis Germersheim).

Die Gemeinde hatte es einer Frau untersagt, außerhalb ihres Grundstücks Katzen zu füttern, da sich Nachbarn über eine Rattenplage beschwerten. Daraufhin kam es zum Verwaltungsrechtsstreit. Die Frau hatte für die fünf bis acht Tiere regelmäßig Futternäpfe aufgestellt, von denen sich allerdings auch Ratten angezogen fühlten.

Nach Ansicht der Koblenzer Verwaltungsrichter ist das bereits vom Verwaltungsgericht Neustadt bestätigte Verbot, Katzen außerhalb des Wohngrundstücks zu füttern, rechtmäßig. Auf Grund eines Gutachtens des zuständigen Kreisveterinäramtes habe die Gemeinde davon ausgehen dürfen, dass die Ratten von dem aufgestellten Fressen angelockt wurden. Da Ratten Krankheitsüberträger sind, habe eine konkrete Gesundheitsgefahr bestanden, die das Verbot rechtfertigte.

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