Strafmilderung
"Mildes Urteil" gegen Neonazi Roeder hat bestand
In der ersten Instanz war Roeder 1999 wegen Leugnung des Völkermords an den Juden durch das Nazi-Regime zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. In dem Berufungsverfahren im April war Roeder wegen Volksverhetzung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die vom Gericht auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe hat laut Staatsanwalt Pick nun ergeben, dass das Urteil revisionsrechtlich nicht angreifbar erscheint. Der Schritt, die Revision zurückzunehmen, sei in Übereinstimmung mit der Rostocker Generalstaatsanwaltschaft erfolgt.
Picks Angaben zufolge wurden die Schweriner Akten zum Roeder-Prozess an die Staatsanwaltschaft Rostock weitergeleitet. In der Hansestadt läuft derzeit vor dem Landgericht ebenfalls ein Prozess gegen den 72-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung soll die Schweriner Bewährungsstrafe in eine Gesamtstrafe einfließen.
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Am 18. Jun. 2001 unter:
justizStichworte:
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