PDS-Klage
Bundesverfassungsgericht begann Verhandlung über NATO-Strategie
Beide warnten davor, der PDS-Klage stattzugeben. Falls der Zweite Senat entscheiden sollte, dass die Regierung mit ihrer Zustimmung zum NATO-Konzept verfassungswidrig gehandelt habe und das Konzept noch vom Bundestag ratifiziert werden müsse, wäre damit "sehr erheblicher außenpolitischen Schaden" verbunden, sagte Scharping. Fischer befürchtet "eine dramatische Einengung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesregierung".
Die neue NATO-Strategie wurde am 23./24. April 1999 nur wenige Wochen nach Beginn des Kosovo-Krieges von den Staats- und Regierungschefs der 19 Mitgliedsstaaten des Bündnisses in Washington beschlossen. Aus Sicht der PDS-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung die Rechte des Bundestages verletzt, weil sie der neuen NATO-Strategie zustimmte, ohne das Parlament befragt zu haben. Außerdem sei durch das Washingtoner Konzept der NATO-Vertrag von 1949, der lediglich die Selbstverteidigung als Zweck des Bündnisses vorsehe, in unzulässiger Weise ausgeweitet worden. Eine solche "Vertragsänderung" dürfe es gemäß der deutschen Verfassung nicht auf dem eingeschlagenen "nichtförmlichen Weg" geben, sondern erfordere die Zustimmung des Parlaments.
Fischer entgegnete, die Rechte des Bundestages seien nicht verletzt worden. Der Bundestag sei "kontinuierlich unterrichtet" und in vielfältiger Weise beteiligt gewesen. Das neue strategische Konzept sei "weder ein Vertrag, noch eine Vertragsänderung, sondern ein politisches Dokument".
Der Prozessbevollmächtigte der PDS-Bundestagsfraktion, der Hamburger Staatsrechtler Norman Paech, hielt dem entgegen, der NATO-Vertrag sei eindeutig "verändert" worden. So sei die Strategie der Selbstverteidigung des Bündnisses "hin zu einer Krisenintervention erweitert" und zugleich "das militärische Einsatzgebiet ausgedehnt" worden.
Scharping sprach von einem "politischen Grundlagendokument der sicherheitspolitischen Standortbestimmung der NATO an der Schwelle zum 21. Jahrhundert". Das Papier habe "keine rechtliche Bindungswirkung".
Der Bundestag trat in dem Verfahren auf die Seite der Bundesregierung. Zur neuen NATO-Strategie habe es eine Regierungserklärung des Bundeskanzlers im Parlament, "intensive Beratungen" in den Ausschüssen und Befragungen der Fraktionen gegeben, sagte der Rechtsausschuss-Vorsitzende des Parlaments, Rupert Scholz (CDU).
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Am 19. Jun. 2001 unter:
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