Metallindustrie
Tarifvertrag über Qualifizierung beschlossen
Die Tarifparteien verständigten sich darauf, dass alle Beschäftigten einen Anspruch auf regelmäßige Gespräche mit ihrem Arbeitgeber erhalten, in dem Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden. In Streitfällen wird eine paritätisch besetze Kommission entscheiden. Auch Fließbandarbeitern und ungelernten Kräften sollen Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet werden - ein bei den Arbeitgebern lange Zeit strittiger Punkt. Ein Anspruch auf eine Freistellung oder eine Teilzeitbeschäftigung während der Fortbildung wurde ebenfalls fixiert. Um die Qualifizierung abzuwickeln, wollen die Tarifparteien zudem eine eigene Agentur gründen, die spezielle Weiterbildungs-Programme entwickelt.
IG Metall-Bezirksleiter Berthold Huber sprach von einem "guten Ergebnis", das allerdings nicht alle Wünsche der Beschäftigten erfülle. Bei Tarifverhandlungen stehe jedoch immer ein Kompromiss am Ende. Der Südwestmetall-Chef Otmar Zwiebelhofer betonte, es handle sich um einen "vernünftigen" Abschluss. Der Tarifvertrag diene dem Ziel, hochqualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung zu haben.
Nicht einigen konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft in der Frage der Mitsprache bei der Leistungsfestlegung. Die Arbeitgeber lehnten es ab, über diesen Punkt im Rahmen der Qualifizierungs-Runde zu verhandeln. Die IG Metall hatte unter anderem ein Reklamationsrecht bei Überforderung verlangt.
Die Verhandlungen waren über mehrere Wochen hinweg von massiven Warnstreiks begleitet worden, an denen sich knapp 200.000 Arbeitnehmer beteiligt hatten. Der Qualifizierungs-Tarifvertrag muss noch von der Großen Tarifkommission der IG Metall und den Mitgliedern des Arbeitgeberverbandes abgesegnet werden. Er soll am 1. September in Kraft treten.
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Am 19. Jun. 2001 unter:
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