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Bundesrat stimmt Gesetzesreform zu

Zivilprozessordnung

Die umstrittene Reform der Zivilprozessordnung (ZPO) hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat ließ in seiner Sitzung am heutigen Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung passieren. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Kernpunkt der unter der Federführung von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) entwickelten Reform sind die Entlastung der Amtsgerichte und die Einschränkung von Berufungen. Die Tätigkeit von Einzelrichtern soll erheblich ausgeweitet werden. Die Zivilprozessreform tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Auch Berufungsfälle sollen einem Einzelrichter übertragen werden können. Landgerichte dürfen künftig aussichtslos erscheinende Berufungen auch ohne mündliche Verhandlung zurückweisen. Richter sollen Streitigkeiten zudem verstärkt schlichten.

Der Entwurf war mehrfach nachgebessert worden, bis er Mitte Mai vom Bundestag verabschiedet worden war. Zu den Änderungen zählt vor allem der Verzicht darauf, künftig Berufungs- und Beschwerdeverfahren grundsätzlich bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Statt dessen wird den Bundesländern mit einer bis 2007 befristeten Experimentierklausel frei gestellt, eine derartige Regelung nach eigenem Ermessen einzuführen und wissenschaftlich begutachten zu lassen.

Sachsen-Anhalt, Hamburg und Niedersachsen kündigten bereits an, dass sie von dieser Experimentierklausel Gebrauch machen. Niedersachsen wollte allerdings regional begrenzt experimentieren. Im Jahr 2008 soll die Bundeseinheitlichkeit der ZPO wieder hergestellt sein. Im Unterschied zu einer früheren Entwurfsfassung sieht das Gesetz zudem vor, dass die Berufungsgerichte selbst entscheiden können, ob die Verhandlungen von einem Einzelrichter oder einem Dreiergremium geführt werden.