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Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Dosenpfand

Verpackungsmüll

Der Bundesrat wird sich erst am 13. Juli mit der Einführung des Dosenpfands beschäftigen. Der Bundesratspräsident und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gab am Freitag zu Beginn der Sitzung der Länderkammer bekannt, dass das Thema von der Tagesordnung abgesetzt worden sei. Das so genannte Zwangspfand von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) ist sowohl in CDU- als auch in SPD-geführten Ländern umstritten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält es für ein verheerendes Signal, wenn jetzt unter dem Einfluss einer kleinen Lobby die umweltpolitische Entscheidung für ein Pflichtpfand ins Wanken gerät.

Der BUND weist darauf hin, dass allein in den ersten vier Monaten diesen Jahres die Anzahl der abgefüllten Halbliter-Bierdosen um 6,6 Prozent zugenommen hat. Das zeige, wie dringend notwendig die schnelle Entscheidung für das Dosenpfand ist. Der fortlaufende Rückgang von Mehrwegverpackungen für Getränke müsse endlich gestoppt werden.

BUND-Abfallexperte Walter Jungbauer moniert: "Aldi, REWE und Plus haben inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen das Dosenpfand beantragt mit der Begründung, dass sie einen Absatz-Rückgang im Einwegbereich von 15 Prozent erwarten. Deutlicher kann man die positive ökologische Wirkung des Pfandes nicht belegen. Deshalb fordern wir die Bundesländer auf, der neuen Verpackungsverordnung im Bundesrat endlich zuzustimmen und weitere Verzögerungsversuche zu unterlassen."

Für die Verschiebung des Themas auf den 13. Juli hatte sich vor allem der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) stark gemacht. Die NRW-Landesregierung will die Zeit nutzen, um noch Gespräche mit der Wirtschaft zu führen.

NRW-Wirtschaftsminister Ernst Schwanhold (SPD) lehnt das Trittin-Dosenpfand ab. Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) will ihm dagegen zustimmen. Nach den Plänen Trittins soll bei Unterschreiten der Mehrweg-Quote von 72 Prozent ein Pfand auf kleine Einweg-Flaschen und Dosen von 50 Pfennig erhoben werden. Findet diese Regelung im Bundesrat keine Mehrheit, greift automatisch eine Regelung der Vorgänger-Regierung. Diese sieht bei einer Unterschreitung der Mehrweg-Quote ein Pflichtpfand auf Weinflaschen und Blechdosen außer Cola-Dosen vor.

Am 22-06-2001

Verpackungsmüll

Auch nach dem Scheitern des Dosenpfands im Bundesrat hält die rot-grüne Regierungskoalition an ihrem Gesetzentwurf fest. Bei einem Gespräch mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hätten sich die Fraktionschefs von SPD und Grünen, Peter Struck und Rezzo Schlauch, hinter den Minister gestellt, sagte ein Sprecherin der SPD-Fraktion am Montag in Berlin. Die Fraktionschefs seien sich mit Trittin einig darin, dass Rot-Grün den vom Bundesrat beschlossenen Alternativ-Vorschlag nicht unterstützen werde. Trittin werde stattdessen auf Basis seines am Freitag abgelehnten Gesetzentwurfs noch einmal das Gespräch mit den Ländern suchen.

Die Länderkammer hatte am Freitag das vom Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossene Dosenpfand abgelehnt und stattdessen für eine vertragliche Selbstverpflichtung der Getränkewirtschaft auf eine "Mindestabfüllmenge in ökologisch vorteilhaften Verpackungen" von insgesamt 24,5 Milliarden Litern plädiert. Trittin hatte daraufhin angekündigt, er werde den Ländervorschlag nicht dem Kabinett zur Zustimmung vorlegen.

Am 16-07-2001

BUND-Aktion

Mit einer Wurf-Aktion "Dose zerstört Mehrweg" plädierte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Dienstag vor dem Bundesrat in Berlin für die umgehende Einführung eines Dosenpfands zum 1. Januar 2002. Weitere Verzögerungen bei der Pfand-Pflicht und eine Aufgabe des Schutzes von Mehrwegsystemen, wie von Teilen der Industrie beabsichtigt, müsse der Bundesrat entschieden zurückweisen, forderte BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm. Während der Protestaktion warfen als Stoiber, Clement, Koch und Beck verkleidete BUND-Aktivisten mit Dosen auf eine Mehrwegflaschen-Pyramide und brachten sie so zum Einsturz. Die Aktion solle die Wirkung der Blockade-Haltung dieser Ministerpräsidenten gegen ein Dosenpfand verdeutlichen, so Timm.

"Jede weitere Verzögerung beim Dosenpfand wird zum Präzedenzfall für andere Industrien. Diese könnten dann spekulieren, dass im Fall der Fälle wirtschaftliche Interessen Vorrang vor umweltrechtlichen Vorgaben erhalten", kritisierte Timm. Damit wäre die Umweltpolitik schwer beschädigt. Sollte der Bundesrat das Dosenpfand von Umweltminister Trittin tatsächlich ablehnen, müsse automatisch die geltende Verpackungsverordnung in Kraft treten. "Leider werden dann lediglich Einweg-Getränkeverpackungen für Bier, Mineralwasser und Wein einer Pfandpflicht unterliegen, nicht jedoch Colabüchsen und Ähnliches", bedauert Timm. "Dafür tragen dann Stoiber, Clement, Koch und Beck die Verantwortung."

BUND-Abfallexperte Walter Jungbauer betonte, trotz des drohenden Pfandes sei bislang kein Umdenken bei der Industrie festzustellen. Erst vor kurzem habe eine Studie der Fachhochschule Darmstadt ergeben, dass der Trend zu PET-Einwegflaschen seit 1999 stark zunimmt. Waren 1999 in Deutschland noch 3 400 Tonnen PET-Einwegmaterial angefallen, waren es ein Jahr später bereits 11 700 Tonnen. "Ohne effektive Gegenmaßnahmen, wie sie das Pfand darstellt, wird dieser Einweg-Boom nochmals massiv ansteigen", prognostizierte Jungbauer.

Dass ein Pfand auf Dosen eine stabilisierende Wirkung für Mehrwegsysteme habe, zeigt nach Ansicht des BUND auch die Tatsache, dass Einweg-Discounter wie Aldi, Plus und Lidl einstweilige Verfügungen gegen das Dosenpfand beantragt hätten. Diese großen Getränkehändler befürchteten bei Einführung des Dosenpfandes einen Rückgang beim Verkauf von Einweg-Getränken um rund 15 Prozent. "Deutlicher kann man die zu erwartende positive ökologische Wirkung des Pflichtpfandes eigentlich nicht mehr belegen", so BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm.

Am 17-07-2001

Einweg-Müll

Die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, ab dem 1. Januar 2003 ein Pflichtpfand auf Getränkedosen und Einwegflaschen einzuführen. Nach einer in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Der Spiegel veröffentlichten repräsentativen Meinungsumfrage (Infratest) befürworteten 76 % der Befragten die Einführung eines Pfands in Höhe von 25 bzw. 50 Cent auf Einwegverpackungen.

Nur jeder fünfte Bundesbürger (22%) ist gegen das Dosenpfand. Unterdessen versuchen große Brauereien, Handelsketten und Verpackungshersteller das Dosenpfand mit einer Klagewelle in den Bundesländern doch noch zu kippen. Die Arbeitsgemeinschaft Marke und Verpackung Deutscher Brauereien (AMV) bestätigte am Montag, über 30 Betriebe hätten vor den Verwaltungsgerichten in allen 16 Bundesländern Widerspruch gegen das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen erhoben, das ab Jahresbeginn 2003 gelten soll.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH) begrüßten die breite Unterstützung der Bevölkerung für das Dosenpfand. Dieses Ergebnis schließe nahtlos an die Resultate der Umfragen der letzten beiden Jahre an. "Es wird damit klar, dass der Mehrwegschutz in der Bevölkerung Deutschlands tief verankert ist", so Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des GFGH. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH sieht in dieser hohen Zustimmung eine klare Absage der Bevölkerung an die "Ex-und-hopp" Mentalität einiger großer Handelsketten, die mit ihrem sinnlosen Widerstand gegen das Pflichtpfand ein "Recht auf Vermüllung der Landschaft" einfordern.

"Wer in diesem Frühjahr durch einen Rosengarten wandelt, sieht als erstes Rot das einer weggeworfenen Colabüchse", so Resch. Trotz intensivem Bemühens gelinge es der Einweglobby nicht, dem Bürger einzureden, das Dosenpfand sei für ihn schlecht.

Die Gemeinschaft AMV und ihr Rechtsvertreter Clemens Weidemann wollen zunächst den Termin für den Start des Dosenpfands aushebeln. Weil der Vollzug der Gebühr Ländersache ist, klagen sie dort vor den Verwaltungsgerichten. Langfristig werde aber auch ein Gang zum Bundesverfassungsgericht erwogen, sagte AMV-Geschäftsführer Michael Scherer. Die Verband zweifelt generell an der Verfassungsmäßigkeit der seit 1991 geltenden Verpackungsverordnung.

Scherer argumentiert, es sei nicht einzusehen, dass Aludosen mit einem Pfand, Joghurtbecher oder Zigarettenpäckchen, die ebenfalls achtlos weggeworfen würden, aber nicht mit einem Pfand belegt würden. Er verlangt eine grundsätzliche Überarbeitung der Verpackungsnovelle. Jedoch sei unter dem Eindruck des Wahlkampfs keine "tragfähige Lösung" zu erwarten. Deshalb solle eine umfassende Reform erst nach der Bundestagswahl angegangen werden.

Auch der Bundesverband der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) führt grundsätzliche Erwägungen gegen das Dosenpfand ins Feld. So sei zu befürchten, dass alle Produkte mit dem Grünen Punkt teurer würden, wenn die Aludosen nicht mehr darin erfasst seien, sagte der BVE-Vorsitzende Peter Traumann.

Die vom früheren Bundesumweltminister Klaus Töpfer erarbeitete und von seiner Nachfolgerin Angela Merkel (beide CDU) ergänzte Verpackungsverordnung sieht automatisch ein Pflichtpfand vor, wenn die vorgeschriebene Mehrwegquote von 72 Prozent wiederholt unterschritten wird. Dies ist bei Bier, Mineralwasser und Limonaden wie Cola und Fanta der Fall.

Neben den Klagen in den Ländern liegt beim Bundesverfassungsgericht seit Freitag eine Beschwerde mehrerer Handelsketten und Großbetriebe. Damit soll eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Berlin auf den Prüfstand gestellt werden, das im Februar eine Klage gegen die Veröffentlichung der Mehrwegquote zurückgewiesen hatte. Diese ist Vorraussetzung für das Inkrafttreten des Dosenpfands.

Am 25-03-2002

Dosenpfand kommt zum 1. Januar 2003

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sieht weiteren Klagen gegen das Dosenpfand gelassen entgegen. Große Einzelhandelskonzerne seien bereits einmal vor Gericht gescheitert, sagte er in Berlin. Das Dosenpfand werde zu Beginn nächsten Jahren eingeführt. Im Bundesanzeiger wurden am Dienstag die Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen veröffentlicht. Da der geforderte Mindestanteil unterschritten wurde, tritt das Pflichtpfand planmäßig am 1. Januar 2003 in Kraft.

Die Nacherhebungen für die Zeiträume von Februar 1999 bis Januar 2000 und von Mai 2000 bis April 2001 bestätigen die Unterschreitung der gesetzlich geforderten Mehrwegquote von 72 Prozent. Sie lag nach den Angaben im Bundesanzeiger von Mai 2000 bis April 2001 nur noch bei 63,81 Prozent.

FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle kündigte an, dass die Liberalen nach der Bundestagswahl statt des Zwangspfandes für eine "ökologisch und wirtschaftlich zukunftsweisende Lösung" sorgen würden. Das Dosenpfand sei für Tausende von Kiosken und andere kleine Getränkeverkaufsstellen existenzgefährdend.

Kritik kam auch von der umweltpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Homburger. Trittin ignoriere aktuelle Entwicklungen beim Material und beim Recycling von Verpackungen. "Das Zwangspfand wird Mehrweg nicht schützen", betonte sie.

Trittin sieht sich dagegen bestärkt. "Dreiviertel der Bevölkerung sind für das Pfand", sagte er. Unternehmen, die auf Einwegverpackungen setzen, hätten in den vergangenen Jahren zum Teil Milliarden-Gewinne gemacht. Diese hätten sie teils auch zu Lasten der Allgemeinheit erzielt, die für die Kosten der Müllbeseitigung aufkommen müsse. In der Umweltpolitik gelte jedoch das Verursacherprinzip. Deshalb müsse der Einzelhandel die Kosten für die Einführung eines Pfandsystems auch für Getränkedosen tragen.

Der Minister rief die Getränkehersteller auf, ihren Widerstand gegen die Neuregelung aufzugeben und die Pfandpflicht umzusetzen. Das Pfand sei für Handel und Verbraucher ein Anreiz, Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben. Für die Hersteller bedeute die Pfandpflicht keine ernsthafte Zusatzbelastung. Die Einführungskosten von jährlich rund 135 Millionen Euro heben laut Trittin den Preis pro Getränkedose um lediglich 0,8 Cent.

Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Müller, gab der Industrie eine Mitschuld an der Entwicklung. Ein großer Teil der Getränkeindustrie habe sich nicht an die Vereinbarungen aus den 90er Jahren gehalten. Zugesagt worden sei, dass die Mehrwegquote nicht unter 72 Prozent falle, dies sei mit den jetzt veröffentlichten Zahlen widerlegt. Müller fügte hinzu, die großen Hersteller in der Getränkeindustrie sollten "die Gerichte endlich von unsinnigen Verfahren entlasten" und sich an die Umsetzung des Gesetzes machen.

Der Bundesverband Verbraucher Initiative begrüßte die Neuregelung als "deutliches Signal an Wirtschaft und Verbraucher, auf Mehrweg zu setzen". Das Pfand werde "den Trend zur Dose stoppen" und die Akzeptanz von Mehrwegverpackungen erhöhen.

Am 02-07-2002

Einweg-Mafia gibt nicht auf

Die Einweg-Verkäufer geben nicht auf: Trotz diverser ablehnender Entscheidungen der verschiedenen Gerichte haben 7436 Unternehmen eine Massenklage gegen das Pflichtpfand auf Einwegflaschen, Dosen, Getränkekartons und Trinkbecher beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, wie die beiden Initiatoren Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) am Donnerstag in Berlin mitteilten.

Es handele sich damit um die größte Sammelklage von Unternehmen in der deutschen Geschichte. Die daran beteiligten Unternehmen vertreiben nach HDE-Angaben Getränke in rund 50 000 Geschäften. Getränkefachhändler hatten sich dagegen mehrfach für das Pflichtpfand ausgesprochen, um die umweltfreundlichen Mehrwegsysteme vor dem Zusammenbruch zu retten.

Die Betriebe wollen mit der Aktion das ab Januar nächsten Jahres geltende Zwangspfand kippen. HDE und HfM betonen, dass allein die Anschaffung der erforderlichen Rücknahmeautomaten den Handel 1,4 Milliarden Euro kosten würde. Hinzu kämen laufende Ausgaben von einer dreiviertel Milliarde Euro jährlich. Das wäre für den mittelständischen Lebensmitteleinzelhandel eine nicht mehr vertretbare wirtschaftliche Belastung. Letztlich würde es zu einer Verteuerung der Getränke führen. Sie könnten nach Angaben des HDE durch das Pflichtpfand durchschnittlich zehn Prozent mehr kosten.

Das Zwangspfand gilt für Einwegverpackungen von Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade, vor allem Dosen und Einwegflaschen. Einwegverpackungen bis zu 1,5 Litern werden mit 25 Cent Pfand belegt. Auf Flaschen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt müssen 50 Cent Pfand gezahlt werden. Diese Pfand-Regelungen ergeben sich als zwangsläufige Folge aus der noch unter Kohl erlassenen Verpackungsverordnung, wenn über lange Zeit zu wenig Getränke in umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen verkauft werden. Die Mehrweg-Quote ist in letzter Zeit immer massiver abgestürzt.

Am 01-08-2002

Umweltverbände und Wirtschaft gegen CDU/CSU-Sofortprogramm

Auf heftige Kritik ist das "Sofortprogramm" der Unionsparteien bei den Berufsverbänden der Getränkewirtschaft, den mittelständischen Privatbrauereien sowie den Umweltverbänden gestoßen. Nachdem der Kanzlerkandidat der Unionsparteien Edmund Stoiber bis vor wenigen Wochen erklärt hatte (zuletzt Ende Juli), die Einführung des Dosenpfandes nicht verhindern" zu wollen, kündigt er nun für den Fall des Wahlsiegs die Abschaffung des Dosenpfandes an. Heftigen Widerspruch erntet der Unions-Kanzlerkandidat auch von Klaus Töpfer (CDU), dem international bekanntesten deutschen Umweltpolitiker: Der frühere Bundesumweltminister, Vater der Verpackungsverordnung von 1991, steht klar zum Dosenpfand.

Vom Umweltgipfel in Südafrika aus widerspricht der heutige Direktor des UN-Umweltprogramms dem Unions-Kanzlerkandidaten. Gegenüber der Deutschen Umwelthilfe erklärte Töpfer in Johannesburg: "Wir können nicht die Pfandpflicht als Knüppel im Sack haben, und wenn es ernst wird, einfach sagen: Vergiss es. Eine Aufhebung des Dosenpfandes hätte eine negative Signalwirkung und würde die Glaubwürdigkeit staatlicher Umweltpolitik über die Pfandfrage hinaus unterminieren. Dies war meine Meinung im Sommer 2001, und dazu stehe ich auch heute noch."

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DeutschenUmwelthilfe, verwies auf die breite Zustimmung der Bevölkerung zum Dosenpfand: "Es grenzt an Volksverdummung, wenn Stoiber den Kotau vor der Dosenlobby auch noch als Einsatz für die Umwelt vernebelt. Wer Stoiber wählt, wählt nicht nur Staustufen an der Donau, sondern auch die Büchsenflut." Die Deutsche Umwelthilfe wies darauf hin, dass bereits heute jedes Jahr zwei bis drei Milliarden Getränkedosen und Einwegflaschen nicht ordnungsgemäß entsorgt werden und u. a. in den Vorgärten, Parks und am Straßenrand landen. 76 Prozent der Bürger befürworten daher das Dosenpfand.

"Durch die Streichung des Dosenpfandes wird das Sofortprogramm der Union im Bereich der Getränkewirtschaft zu einem Mittelstands- und Arbeitsplatzvernichtungsprogramm", unterstrich Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien. Die mittelständische Brau- und Getränkewirtschaft habe ihre Investitionen auf Mehrweg ausgerichtet und auf den Vollzug der von CDU/CSU und FDP geschaffenen Verpackungsverordnung mit dem Dosenpfand vertraut. Dieses Vertrauen werde nun bitter enttäuscht. "Tausende mittelständische Getränkeunternehmen und 250.000 am deutschen Getränkemehrwegsystem hängende Arbeitsplätze werden durch die von der Union angekündigte Streichung des Dosenpfandes massiv gefährdet", kritisierte Demleitner.

Für den Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels machte dessen geschäftsführender Vorstand Günther Guder deutlich, dass die Union mit der angekündigten Streichung des Dosenpfandes ein Glaubwürdigkeitsproblem schaffe. "1991 schrieb Bundeskanzler Helmut Kohl die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen in die Verpackungsverordnung. Bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben die Gerichte Klagen der Einweglobby gegen diese Maßnahme als unbegründet abgewiesen. Jetzt hat zudem noch die EU-Kommission das Dosenpfand, wie es neben Deutschland auch in Dänemark eingeführt werden soll, als vereinbar mit europäischem Recht und legitime Umweltmaßnahme bezeichnet.

Mit ihrem Sofortprogramm steuern Stoiber und die Union in ein umweltpolitisches Desaster." Guder kündigte zudem erneut an, dass die mittelständische Brau- und Getränkewirtschaft umgehend Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe einreichen werde, falls eine neue von CDU/CSU-geführte Bundesregierung eine Streichung der Dosenpfandregelung tatsächlich vollziehen werde. Über den bekannten Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen sei dies dem Kanzlerkandidaten der Union auch bereits mitgeteilt worden.

"Das Pflichtpfand wurde am 2. Juli 2002 ausgelöst. Jeder Versuch, diesen bereits in Gang gesetzten Prozess aufzuhalten, wäre offener Rechtsbruch und hätte chaotische Zustände in der deutschen Getränkewirtschaft zur Folge", so Rechtsanwalt Reiner Geulen. Weiter führt er aus: "Jede Änderung der das Pflichtpfand auslösenden Vorschriften der Verpackungsverordnung benötigt über ein Jahr. Alle betroffenen Wirtschafts- und Umweltverbände wären zuvor anzuhören (bei der Einführung des Pflichtpfandes waren es über 220 Beteiligte), der Bundesrat müsste zustimmen, dem Bundestag wäre die Vorlage zur Stellungnahme zu übersenden, und erst dann könnte die Bundesregierung das Pflichtpfand aus der Verpackungsverordnung herausnehmen. Solange dies nicht geschehen ist - und es kann objektiv nicht mehr vor dem 01. Januar 2003 geschehen -, wären alle politischen Versuche, das Pflichtpfand aufzuhalten, offener Rechtsbruch. Dieser verpflichtet im Übrigen auch zum Schadensersatz."

Der Deutsche Getränkeeinzelhandel will ungeachtet der Ankündigung der Union, das Dosenpfand zu streichen, seine Investitionen in das Getränkemehrwegsystem fortsetzen. "Wir haben geltendes Recht, auf das unsere Betriebe setzen und an dem auch ein Kanzlerkandidat Stoiber und die Union nicht vorbeikommen", betonte Wolfgang Brügel, Vorsitzender des Verbandes des Deutschen Getränkeeinzelhandels. Der in dem Sofortprogramm enthaltene Verzicht auf das Dosenpfand, auf dessen in Kraft treten der Getränkeeinzelhandel vertraue, mache deutlich, dass die von Stoiber angekündigte Mittelstandspolitik ein reines Lippenbekenntnis sei und er alleine den Forderungen der Großindustrie, also der Einweglobby, Rechnung trage. Auch der Getränkeeinzelhandel werde diese gegen ihn gerichtete Politik nicht hinnehmen und seinem Unmut gegen die Pläne der Union in der Öffentlichkeit Luft machen.

Am 30-08-2002

Urteil aus Düsseldorf

Das Dosenpfand auf Einwegverpackungen für Getränke ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht rechtmäßig. Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 habe das Pflichtpfand nicht zum Schutz der bestehenden Mehrwegsysteme einführen dürfen, weil das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sie hierzu nicht ermächtigt habe, begründete das Gericht am Dienstag seine Entscheidung. Damit entschied es als erstes der Ende März dieses Jahres bundesweit angerufenen Verwaltungsgerichte gegen das Pflichtpfand.

Dagegen erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) in Berlin, dass es bei der beschlossenen Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003 bleibe. Das Urteil habe nur Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen.

Geklagt hatten 35 Handelsketten, Getränkehersteller und Verpackungsunternehmen gegen das NRW-Umweltministerium. Sie wollten verhindern, dass die Bundesländer das in der Verpackungsverordnung vorgesehene Pflichtpfand insbesondere auf Getränkedosen zum 1. Januar2003 in Kraft setzen.

Gegen das Urteil kann das Land Nordrhein-Westfalen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Es kann sich auch direkt an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wenden, wenn die Kläger damit einverstanden sind. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Dosenpfand hatte das Bundesverfassungsgericht vor einigen Wochen nicht zugelassen mit der Begründung, zunächst müsse der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschöpft werden.

Bisher dürfen Einweg-Getränkeverpackungen nicht mit einem Pfand belegt und müssen zurückgenommen werden, weil sie über das System des Grünen Punktes/Gelbe Tonne entsorgt werden. Die Verpackungsverordnung sieht demgegenüber vor, dass ab dem 1. Januar 2003 auf Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Limonaden ein Pfand von 25 oder 50 Cent zu erheben ist. Das Pflichtpfand soll den Absatz von Getränken in Pfandflaschen wieder anheben, der nach Gerichtsangaben deutlich unter den Schwellenwert von 72 Prozent gesunken war.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallsgesetz ermächtige nur dazu, ein Pflichtpfand mit dem Zweck zu erheben, die Rückgabe der Verpackungen sicherzustellen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Pflichtpfand auf Verpackungen von Einweggetränken sei aber nicht an deren Rückgabe geknüpft. Es verfolge in seiner derzeitigen Fassung allein den Zweck, den Anteil der Getränke, die in Pfandflaschen verkauft werden, zu erhöhen.

Am 11-09-2002

Getränkedosen

Im Streit um den Dosenpfand steuern Befürworter und Gegner auf einen handfesten Konflikt zu. Mehrere Umweltverbände sowie der Getränkegroßhandel und mittelständische Brauereien kündigten am Freitag an, jeden Verstoß gegen die zum Januar in Kraft tretende Regelung anzuzeigen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Remo Klinger würden für die Betriebe dann bis zu 50 000 Euro je Verstoß fällig. Eine für Mitte 2003 erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat nach Auffassung Klingers keine aufschiebende Wirkung. Bis zur Entscheidung müssten sich die klagenden Großhandelsketten gesetzeskonform verhalten und der Mehrwegpflicht nachkommen. Laut Klinger erklärten bereits über 800 Einzelhändler, das neue Pfandsystem umzusetzen. Nach Angaben des Naturschutzbund Deutschland (NABU) werden rund 14 Milliarden Getränkeverpackungen unter die neue Mehrwegregel fallen.

"Wir wollen eine TÜV-Stelle sein, und die Einhaltung kontrollieren", unterstrich NABU-Abfallreferentin Susanne Hempen. Die Verbände wollen die Händler zudem anregen, nur noch Mehrweggetränke zu verkaufen und ganz auf Einwegflaschen und -dosen zu verzichten. Die Gegner des Dosenpfands hatten seit Frühjahr die Verwaltungsgerichte der Länder mit zahlreichen Klagen mit über 9000 Einsprüchen überzogen, die in der Mehrheit abgewiesen wurden. Bislang erklärten einzig die Düsseldorfer Richter das Dosenpfand in Nordrhein-Westfalen für nicht rechtens. Das Urteil liegt dem Oberverwaltungsgericht in Münster zur abschließenden Beurteilung vor.

Die gültige Verpackungsverordnung sieht vor, dass bei mehrmaligem Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwegquote von 72 Prozent ein Pfand auf Dosen und Einwegflaschen bei Wasser, Bier und Limonade greift. Seit 1997 sinkt die Quote, zuletzt lag sie im Schnitt der Getränkearten bei 64 Prozent. Damit gelten ab Januar 25 Cent Pfand für kleine Einweggebinde und 50 Cent für Verpackungen ab 1,5 Liter.

Am 15-11-2002

Pflichtpfand

Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise nicht mehr in diesem Jahr über den Eilantrag gegen die geplante Einführung des Dosenpfands entscheiden. Es sei noch nicht klar, ob der zuständige Erste Senat vor dem Jahr 2003 über den Antrag befinden werde, sagte Gerichtssprecherin Gudrun Schraft-Huber am Dienstag in Karlsruhe. Am Montag hatten ihren Angaben zufolge drei selbstständige Kaufleute der Rewe-Handelsgruppe den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag auf einstweilige Anordnung in Karlsruhe eingereicht.

Sie wenden sich damit gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin vom 12. Dezember, das ihren Eilantrag abgewiesen hatte. Das OVG hatte damit letztinstanzlich ihre Beschwerde gegen eine Anfang Oktober getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.

Schraft-Huber wies darauf hin, dass auch beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin ein Eilantrag von Gegnern der Pfandpflicht anhängig sei.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von zehn Handelsketten und Großbrauereien aus formalen Gründen verworfen, weil die Kläger den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten nicht ausgeschöpft hätten.

Die Bundesregierung will mit der Novelle der Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2003 ein Pfand auf Einwegdosen sowie auf Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff einführen. Für normale Verpackungen soll ein Pfand von 0,25 Euro gelten. Bei größeren Dosen und Flaschen ab 1,5 Liter werden 0,50 Euro anfallen. Kein Pfand erhoben wird bei Wein und Sekt, Spirituosen, Fruchtsäften und Milch.

Am 17-12-2002

Umweltmedien

Noch immer hat die Dosen-Industrie ihren Kampf gegen das Einweg-Pfand nicht aufgegeben - die Chronik, die die Jugendumweltzeitung Juckreiz im Schwerpunkt ihrer neuen Ausgabe aufgestellt hat, bedarf also der Fortsetzung. Juckreiz beschäftigt sich auf zehn Seiten mit dem Thema Abfall. Dabei verlässt die Redaktion ausgetretene Pfade: Die Jugendlichen beschäftigen sich nicht nur mit den typischen Müll-Themen wie der umweltschädlichsten Verpackung Getränkedose, sondern auch mit ungewöhnlichen Aspekten wie Mehrweg-Weihnachtsbäumen, den Hinterlassenschaften unserer vierbeinigen Freunde oder dem Problem, dass sich die Menschheit mit der Vermüllung des Weltraums auf der Erde einigelt.

Außerdem gibt es diverse Beiträge zu aktuellen Themen nicht nur aus dem Öko-Bereich. So berichten die Jugendlichen über die erzkonservative Schülerverbindung "Theodor Fontane" wie über aktuelle Aktivitäten von Jugendumweltgruppen. Abgerundet wird das Heft mit Hintergrund-Informationen über Honig und dem obligatorischen Service-Teil mit Buchvorstellungen.

Ferner geht die Juckreiz-Ökostrom-Kampagne weiter. Der Juckreiz versüßt den Wechsel mit 100 Kilowattstunden Startguthaben und Strom-Preisen, die in fast allen Fällen niedriger sind als die anderer Energieversorger. Die nicht nur für Jugendliche lesenswerte Zeitung gibt es kostenlos in Bibliotheken, Schulen, Unis, Umweltämtern, Jugendfreizeitheimen und Bürgerberatungsstellen in Berlin sowie gegen 1,44 Euro in Briefmarken beim Juckreiz, Postfach 21 21 10, 10514 Berlin.

Am 20-01-2003

Unlauterer Wettbewerb

Auch Wal Mart muss Pflichtpfand erheben: Das Landgericht verpflichtete das Unternehmen auf Antrag eines Konkurrenten, sich an das geltende Recht zu halten. Bei von Umweltverbänden durchgeführten Testkäufen waren in verschiedenen Wal-Mart Filialen wiederholt Verstöße beim Dosenpfand festgestellt worden. So erhielten Kunden ihren Pfandbetrag zurück, ohne die leere Getränkeverpackung tatsächlich zurückzugeben. Nachdem Wal-Mart trotz wiederholter Aufforderung nicht bereit oder in der Lage war, diese Praxis abzustellen, stellte ein Berliner Getränkefachmarkt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Berlin.

Das Landgericht ordnete in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss - wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - an (Gz 15 O 38/03): "Der Antragsgegnerin (Wal-Mart) wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in ihrem Wal-Markt Super Center Berlin-Neukölln ... den Pfandbetrag ohne Rücknahme der bepfandet verkauften Einweg-Getränkeverpackung zu erstatten."

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bezeichnete diesen Beschluss als richtungsweisend: "Der Handel ist gut beraten, ab sofort das Dosenpfand korrekt zu erheben - Verstöße werden jetzt sehr teuer", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. "Dosenpfandsünder müssen ab heute nämlich nicht nur mit Ordnungsstrafen wegen Verstoß gegen die Verpackungsverordnung in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Mit dieser Musterentscheidung drohen denjenigen, die das Dosenpfand durch Tricksereien bei der Rücknahme zu unterlaufen versuchen, zusätzlich Ordnungsgelder aus wettbewerbsrechtlichen Verfahren von bis zu 250.000 Euro."

Wal Mart, so das Gericht, handele der Pfanderhebungspflicht zuwider, weil sie das vereinnahmte Pfand nur erstatten darf, wenn sie im Gegenzug die bepfandete Getränkeverpackung zurückerhält. Die Zielsetzung der Verpackungsverordnung, Verpackungen wiederzuverwenden oder wenigstens zu verwerten, würde nicht erreicht, wenn das Pfand ohne Rücklauf der Verpackung gezahlt wird. Wer dies missachte, handele unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts.

Am 30-01-2003

Wirtschaft contra Umwelt

Die unendliche Geschichte des Widerstandes von Industrie und Handel gegen das Einwegpfand geht weiter. Wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bereits am Wochenende berichtete, beendete die BVE-Arbeitsgruppe den Aufbau eines bundesdeutschen Pfandsystems. Damit hat die Witschaft ein einheitliches Pfandsystem für Einwegflaschen vorerst gestoppt. Hintergrund sei eine fehlende Rechtssicherheit angesichts der notwendigen „Milliardeninvestitionen“ in ein flächendeckendes Rücknahmesystem. Des weiteren kämen Bedenken der EU-Kommssion dazu. Die DHU kritisierte die Haltung als „Herausforderung zu einer neuerlichen Machtprobe“. Das Rücknahmesystem sollte ursprünglich am 1. Oktober 2003 bundesweit einheitlich sein. Nur unter dieser Bedingung wurde die Übergangslösung akzeptiert.

Aktueller Auslöser für die Entscheidung seien Einwände der Europäischen Kommission gegen die geltende Übergangslösung und das geplante Rücknahmesystem gewesen, so die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). In einem Schreiben vom 15. Mai 2003 an Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisiere die Kommission die Einführung des Pflichtpfandes als "unverhältnismäßiges Hindernis für den innergemeinschaftlichen Handel" und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht.

Darüber hinaus bestünden erhebliche Unsicherheiten, welche Auswirkungen die Novelle zur Verpackungsverordnung auf die Getränkewirtschaft haben werde. "Nach unseren Erfahrungen der vergangenen fünf Monate hat die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen zu erheblichen Steuerausfällen geführt und Tausende Arbeitsplätze gekostet." sagte Dr. Peter Traumann, Präsident der (BVE). Trotz des Stops seien die technischen Entwicklungen im Zeitplan.

Die DUH betrachtet die Entscheidung als Aufforderung an Bundeskanzler Gerhard Schröder und Umweltminister Jürgen Trittin, geltendes Recht zu brechen. Dies würden sie jedoch nicht mit sich machen lassen. „Es ist unglaublich, mit welcher Dreistigkeit die Einweglobby gegen den Rechtsstaat ankämpft. Mit dem bewährten Instrument von Testkäufen werden Umwelt- und Verbrauchergruppen ihn verteidigen.“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V.

Nach der einseitiger Aufkündigung der Verpflichtung von Handel und Industrie vom 20.12.2002 müsse nun umgehend die Verpackungsverordnung im Wortlaut umgesetzt werden. Als Folge der „Kamikaze-Aktion“ des Handels rechne die DUH mit einer Verstärkung des Trends zu Mehrweg.

Auch das Bundesumweltministerium kritisierte den Entschluss. Bereits Ende Mai hatten Industrie und Handel bei einem Spitzengespräch mit Trittin vergebens versucht, das Dosenpfand zu kippen. Gegen den Handel drohen nun Bußgeldverfahren, da die seit Jahresbeginn geltenden Pfandvorschriften nicht vollständig umgesetzt sind.

Am 04-06-2003

60 Prozent

Die Einführung des "Dosenpfandes" hat zu einer dauerhaften Stabilisierung der Mehrwegquote geführt. Das berichtet die Deutsche Umwelthilfe e.V.(DUH). Seit Januar 2003 liege die Mehrwegquote fast exakt bei etwas über 60 Prozent. Damit besteht nach Ansicht der DUH die notwendige Investitionssicherheit für rund 14.000 auf Mehrweg setzende Betriebe der Getränkewirtschaft mit ca. 200.000 Arbeitsplätzen. Auch die Umwelt profitiere pro Jahr durch 450.000 Tonnen weniger Klimagas und über eine Milliarde weniger fehlgeworfener Einwegverpackungen.

In einer Quartalsbetrachtung der Entwicklung der Mehrwegquote für den Zeitraum 2001 bis 2003 zeigten die Zahlen eindrucksvoll die Wirksamkeit des Pflichtpfandes: So fiel die Mehrwegquote in den Jahren 2001 und 2002 mit immer größerer Geschwindigkeit dramatisch ab. Im ersten Quartal 2001 lag die Quote noch bei 61,9 Prozent fiel sie um fast zehn Prozentpunkte im 4. Quartal 2002. Ihren absoluten Tiefststand erlebte sie im Monat Dezember mit nur rund 50 Prozent.

Nur die extrem niedrige Mehrwegquote beim Wein (14,9 Prozent für 2003) und den fruchthaltigen Getränken inklusive Wellness (16,5 Prozent) belasteten die Gesamtmehrwegquote und verhinderten derzeit, dass diese auch nur in die Nähe der 72 Prozent-Schutzquote komme. Daher spricht sich der Verein für ein Pfand auf diese Getränke in Einweg zum Jahresende aus.

Am 17-02-2004

Keine Insellösungen

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelung zum Dosenpfand tritt am Samstag in Kraft. Pfandpflichtig sind laut Umweltministerium künftig Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter, die Bier, Mineralwasser oder Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure enthalten. Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent. Ab 1. Mai 2006 werden auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops pfandpflichtig. Säfte, Milch, Wein und laut Umweltministerium "ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen" wie Getränkekartons bleiben von der Pfandpflicht befreit.

Ebenfalls am 1. Mai 2006 werden die so genannten Insellösungen beendet. Händler, die Getränkedosen verkaufen, müssen alle pfandpflichtigen Dosen zurücknehmen, egal ob Cola-, Eistee- oder Bierdose. Auch zwischen Plastikflaschen aus dem Discounter und von der Tankstelle müssen Verbraucher laut Umweltministerium nicht mehr unterscheiden.

Am 25-05-2005