Bundesrat
Gesetz zur Eindämmung illegaler Arbeit am Bau
Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder ein öffentlicher Auftraggeber, hat er einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Mit diesen Maßnahmen sollen tariflich entlohnte Arbeitsplätze und das Steueraufkommen gesichert sowie seriöse Unternehmen vor ruinösem Wettbewerb geschützt werden.
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