"Kopftuchstreit"
Muslimische Lehrerin in Berufungsverhandlung
Ludin hatte zunächst beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Entscheidung geklagt, war dort jedoch gescheitert. Die Richter hatten in ihrem Urteil betont, dass das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht verstößt. Die Lehrerin für Deutsch, Englisch und Gemeinschaftskunde legte gegen dieses Urteil Berufung ein und will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
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Am 26. Jun. 2001 unter:
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