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Verhandlung über Klagen gegen Brandenburger Schulfach LER

Bundesverfassungsgericht

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die mündliche Verhandlung über mehrere Klagen gegen das brandenburgische Schulgesetz begonnen. Zu den Klägern gehören die Katholische und die Evangelische Kirche, mehrere Eltern und die CDU-CSU-Bundestagsfraktion. Sie wollen erreichen, dass in Brandenburg konfessioneller Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eingeführt wird. Bisher gibt es dort nur das bekenntnisfreie Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) als Pflichtunterricht. Die Kläger halten dieses Fach nicht für Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes. Derzeit kann in Brandenburg Religionsunterricht von den Kirchen nur als freiwilliges Fach angeboten werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sagte kurz vor Beginn der Sitzung in Karlsruhe, er streite in erster Linie für das Fach Religionsunterricht, nicht gegen LER. Es gehe ihm darum, die Monopolstellung von LER aufzubrechen. Der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) entgegnete, LER habe eine hohe Akzeptanz in den brandenburgischen Schulen. Religionsunterricht als Pflichtfach mache keinen Sinn, da 75 Prozent der Schüler nichts mit der Kirche zu tun hätten.

Den Karlsruher Richtern liegen ein Normenkontrollantrag der Unionsfraktion und Verfassungsbeschwerden von zahlreichen Eltern und Schülern, von den Bistümern Berlin, Görlitz und Magdeburg sowie von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg vor. Zur Verhandlung sind neben Lehmann und Stolpe unter anderen auch Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, erschienen. Mit dem Urteil des ersten Senats wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.