Naturschutzgesetz
Erste Lesung im Bundestag
Zu Trittins Lieblingssätzen gehört es, dass mit der Novelle das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft neu definiert werden soll. Erstmals wird dazu die „gute fachliche Praxis" als Grundlage für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft per Gesetz festgeschrieben. Grundsätzlich müssen dem Entwurf zufolge Agrarflächen schonend bewirtschaftet werden, um den Ertrag der Böden und Gewässer langfristig zu sichern. Zudem obliegt den Bauern auch die Pflege von auf ihren Flächen liegenden Verbindungsstücken zwischen Schutzgebieten. Grünlandumbruch - also das Unterpflügen von Wiesen - an erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und in Mooren wird ganz verboten. Zudem müssen naturnahe Wälder aufgebaut werden, Kahlschläge wird es nicht mehr geben.
Damit steigen aber auch die naturpflegerischen Anforderungen an die Bauern. Sie befürchten Einbußen bei der Entschädigung und fühlen sich bevormundet. Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass mit den neuen Regelungen die Leistungen der Land- und Forstwirte im Naturschutz in Frage gestellt werden. Auch die Unions-regierten Länder stoßen in dieses Horn, allen voran Bayern. Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, der Chamer Landrat Theo Zellner (CSU), vertritt die Auffassung, dass die „unschätzbaren" landschaftspflegerischen Leistungen der Landwirtschaft nicht durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben werden könnten. Landesumweltminister Werner Schnappauf (CSU) fordert, der Bund müsse sich an Ausgleichszahlungen beteiligen. Zwar können die Länder den Bauern den „Mehraufwand" in Eigenregie honorieren. Das Rahmengesetz des Bundes schreibt dies jedoch nicht mehr vor.
Im Gegensatz zu den Bauern sind die Naturschützer mit dem Entwurf Trittins zufrieden. Erstmals erhalten sie in einem Bundesgesetz das Recht, bei Bauvorhaben in Schutzgebieten gegen die Pläne zu klagen. Auch den Aufbau des bundesweiten Biotopennetzes, zu dem die Länder zehn Prozent ihrer Landesfläche melden sollen, entspricht ihren langjährigen Forderungen. Für die Umweltschützer und auch für Trittin ist die Reform des Naturschutzgesetzes ein Meilenstein der rot-grünen Koalition. Sie sind fest entschlossen, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende erfolgreich abzuschließen.
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Am 27. Jun. 2001 unter:
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