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Bauvorhaben sollen nicht mehr wegen Naturschutz untersagt werden können

Naturschutz-Reform

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) möchte mit der Reform des Naturschutzgesetzes eine Grundlage für den Erhalt der biologischen Vielfalt herstellen. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten sollten künftig in Deutschland ein "Recht auf Überleben" haben. Die Novelle stärke mit der Einführung des Verbandsklagerechts die Rolle der Naturschutzverbände. Außerdem unterstütze sie die Neuorientierung in der Landwirtschaft. Die Novelle führt nach Ansicht von Union und FDP zu einer einseitigen Belastung der Landwirte. Der CDU-Naturschutzexperte Peter Paziorek verlangte, den Vertragsnaturschutz zu stärken. Dabei werden Landwirte für landschaftspflegerische Arbeiten honoriert, die sie für Behörden übernehmen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) befürchtet eine Abschwächung der Möglichkeiten, Bauvorhaben aus Naturschutzgründen zu untersagen.

Die vorgesehene Eingriffsregelung bei Bauvorhaben sei "verbesserungswürdig", meint der BUND. Mit der jetzigen Neufassung entfalle faktisch die Möglichkeit, Eingriffe aus Gründen des Naturschutzes zu untersagen. Die Aufforderung an die Länder, Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur zu kontrollieren, könne dieses Manko nicht aufheben. Die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt fordert, "die bisher bestehende Vorschrift nicht abzuschwächen, sondern durch klare Vorgaben effektiv und vollzugstauglich zu machen."

Weiterhin verlangt der BUND eine Aufnahme des Meeresschutzes in das Gesetz. Gasbohrungen und Kiesentnahme, Pipelines und Offshore-Windparks bedrohen laut BUND zunehmend unsere Meere. Wirtschafts- und Verkehrsministerium müssten hier endlich ihre Blockadehaltung gegen den Meeresschutz aufgeben und den europäischen und internationalen Schutzgeboten folgen.

Die Klagemöglichkeiten der anerkannten Naturschutz-Verbände bleiben auf einen geringen Ausschnitt der umweltrelevanten Verfahren beschränkt. Der BUND hält daher eine Erweiterung auf Plangenehmigungen und Bebauungspläne sei deshalb notwendig. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Wolfgang Methling (PDS) kritisiert, dass Umweltverbände lediglich im Planfeststellungsverfahren ein Klagerecht erhalten sollen.

Unterstützung kommt vom BUND für die neuen Auflagen für eine "gute fachliche Praxis", die den Naturschutz in die Landwirtschaft integrieren sollen. Sie stellten wichtige Leitlinien für die Agrarwende und die Entwicklung im ländlichen Raum dar. "Sie dürfen nicht dem Druck von Lobbyisten zum Opfer fallen", fordert die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt. Nur mit einer naturverträglicheren Landwirtschaft könne dem dramatischen Arten- und Biotopverlust erfolgreich entgegen gewirkt werden.

Umweltminister Trittin betonte im Bundestag, dass die Kulturlandschaft in Deutschland ohne die Arbeit der Landwirte veröden würde. Bei einer weiteren Industrialisierung des Agrarsektors komme aber nicht nur die Natur "unter die Räder", auch würde sich das Höfesterben weiter beschleunigen. Landwirte und Naturschutz hätten ein gemeinsames Interesse an einer nachhaltigen Landwirtschaft. Mit Einführung der "guten fachlichen Praxis" möchte der Minister ein neues Miteinander zwischen Naturschutz und Landwirtschaft erreichen.