Monopol
US-Berufungsgericht lehnt Zerschlagung Microsofts ab
Das Berufungsgericht machte seine Entscheidung in wesentlichen Teilen an Richter Jackson fest. Dessen Stellungnahmen in der Presse hätten den Eindruck nicht ausgeschlossen, er sei in dem Fall parteiisch gegen Microsoft eingestellt. Das Berufungsgericht wies den Vorwurf der US-Regierung zurück, die Verknüpfung des Browsers Internet Explorer von Microsoft mit dem Betriebssystem Windows sei eine illegale "Verbindung zweier Produkte, um den Wettbewerb zu verhindern".
Auch sei die US-Regierung den Beweis schuldig geblieben, dass Microsoft versucht habe, den Markt für Webbrowser-Software mit ihrem Internet Explorer zu monopolisieren. Verbraucher seien nach wie vor in der Lage, Kopien des Wettbewerber-Browsers Netscape Navigator aus dem Internet herunterzuladen. Das Argument, Microsoft habe die Vertriebsstrukturen für diesen Browser im Prinzip unterbunden, halte der Wirklichkeit nicht stand.
Einen Erfolg konnte die US-Regierung mit der Entscheidung des Berufungsgerichtes dennoch verbuchen. Letzteres hält an dem Ergebnis von Bezirksrichter Jackson fest, Microsoft habe ein Monopol auf dem Markt für PC-Betriebssysteme. Dies hatte Microsoft bestritten. Allerdings ist es noch kein Gesetzesverstoß, ein Monopol zu haben. Dagegen macht sich strafbar, wer seine Marktmacht dazu benutzt, ein eigenes Monopol zu schützen. Einige der Vorgehensweisen von Microsoft stellen laut Gericht in dieser Hinsicht Gesetzesverstöße dar.
So folgt das Berufungsgericht der Auffassung Jacksons, dass die Mehrzahl der Beschränkungen, die Microsoft den PC-Herstellern im Zusammenhang mit Lizenzen für ihr Betriebssystem Windows auferlegt hat, ungesetzlich sind. Ferner ist das Berufungsgericht der Meinung, dass Microsoft mit dem Windows-Design illegalerweise die Installierung von anderen Browsern als den konzerneigenen Internet Explorer erschwert habe.
Was Microsofts Version von der Programmiersprache Java angehe, so sei diese nicht wettbewerbswidrig gegenüber dem Hersteller Sun Microsystems. Wohl aber seien es die von Microsoft ausgegebenen Drohungen gegen Intel und Softwareentwickler illegal.
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Am 29. Jun. 2001 unter:
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