Justiz
Haftstrafen im Stralsunder Obdachlosenmordprozess
Trotz der "nicht zu überbietenden Brutalität" und einer "Schlächtermentalität" der jungen Männer habe man sich für verhältnismäßig milde Urteile entschieden, sagte Richter Wolfgang Loose. Er begründete dies mit den weitgehenden Geständnissen und der "ehrlichen Reue", die die Angeklagten gezeigt hätten.
Der 21-jährige Maik D. aus Greifswald muss wegen versuchten Mordes sowie Beihilfe zum Mord für zehn Jahre hinter Gitter. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft lebenslang gefordert. Das Gericht war der Auffassung, dass man zwischen zwei unterschiedlichen Vorgängen in der Tatnacht, dem 25. November 2000, unterscheiden müsse. Die jungen Männer hatten auf ihr Opfer zunächst mit Holzpfählen eingeprügelt, dann aber von ihm abgelassen. Später kehrten sie zurück und schlugen erneut auf den 42-jährigen Rütz ein, weil sie eine Anzeige wegen Körperverletzung fürchteten. Nach Ansicht des Gerichts hat Maik D. beim zweiten Mal nur eine "untergeordnete" Rolle gespielt. Sein Anwalt kündigte bereits an, auf eine Revision zu verzichten.
Die beiden 16 Jahre alten Greifswalder Maik J. und Marcel L. verurteilte das Gericht zu siebeneinhalb beziehungsweise sieben Jahren Jugendstrafe für versuchten und vollendeten Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie neuneinhalb und neun Jahre, die Verteidigung sieben beziehungsweise acht Jahre beantragt. Die beiden Jugendlichen hatten während des fünftägigen Prozesses gestanden, ihr Opfer vorsätzlich getötet zu haben. Richter Loose sagte, die drei hätten sich mit der Tat über, aus ihrer Sicht, "lebensunwertes Leben" erheben wollen. Er betonte, der Alkoholkonsum der jungen Männer könne nicht als Entschuldigung dienen.
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Am 08. Jun. 2001 unter:
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