Bundesverfassungsgericht
Bayern und Sachsen klagen gegen gleichgeschlechtliche Ehe
Das Lebenspartnerschaftsgesetz breche mit dem traditionellen Verständnis von Ehe und Familie, das dem Grundgesetz zu Grunde liege. Sachsens Justizminister Manfred Kolbe (CDU) betonte, das Privileg von Ehe und Familie dürfe nicht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften übertragen werden. Bei der Verhandlung wollen Bayern und Sachsen per Einstweiliger Anordnung durchsetzen, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz der Bundesregierung nicht wie geplant am 1. August in Kraft tritt. Nach Auffassung der beiden Landesregierungen muss das Bundesverfassungsgericht zuvor die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen.
Dem Gericht liegen sowohl von Bayern als auch von Sachsen und Thüringen Normenkontrollanträge vor, über die voraussichtlich erst im kommenden Jahr entschieden wird. Alle drei Landesregierungen halten das Gesetz der Bundesregierung für verfassungswidrig. Beckstein sagte, im Interesse der Bürger dürfe ein Gesetz von solch grundsätzlicher Bedeutung auch nicht "vorläufig" in Kraft treten. Falls es später für nichtig erklärt werde, hätte dies schwerwiegende Folgen für bereits geschlossene Lebenspartnerschaften zwischen Homosexuellen. Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) vertrat die Ansicht, dass ein verzögertes Inkrafttreten des Gesetzes weitaus weniger Nachteile habe, als die Rückabwicklung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Falle der Verfassungswidrigkeit.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Eckhart Pick (SPD), forderten das Gericht hingegen auf, die Anträge zurückzuweisen. Ein Stopp des Lebenspartnerschaftsgesetzes wäre ein "negatives Signal" für homosexuelle Partnerschaften, sagte Beck. Ziel müsse es sein, die Grundrechte von Homosexuellen zu stärken. Pick argumentierte, das Gemeinwohl werde "keinen Schaden" erleiden, wenn das Gesetz in Kraft trete . Auch werde die Ehe als Rechtsinstitut in keiner Weise in Frage gestellt.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 11. Jul. 2001 unter:
justizStichworte:
« BUND fordert mehr Schutz vor Fluglärm
Das Gesetz über die Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Kleinwaffen sind kein Spielzeug
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
