Unions-Schwulenvertreter
Kritik an CDU/CSU-Widerstand gegen Homo-Ehe
Das Argument von Unions-Politikern, das Lebenspartnerschaftsgesetz der Bundesregierung breche mit dem im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie, schieße am Ziel vorbei. Auch der Einwand, es gehe um die Existenz der Gesellschaft, sei völlig überzogen. Derartige Äußerungen zeigten, dass es vereinzelt immer noch "irrationale Ängste" gebe. Herdieckerhoff betonte: "Es geht nicht darum, dass eine ganze Gesellschaft schwul oder lesbisch wird."
Sollte das Gesetz nicht planmäßig am 1. August in Kraft treten, wäre dies nach Ansicht des LSU-Vorsitzenden "ein herber Schlag für viele Lesben und Schwule, die sich darauf gefreut haben, ihre Partnerschaften endlich auch vor dem Staat legitimieren zu können".
Die unionsregierten Landesregierungen von Bayern, Sachsen und Thüringen halten das Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungswidrig. Bayern und Sachsen wollen per Einstweiliger Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass das Gesetz nicht zum 1. August in Kraft tritt. Mit einer Entscheidung über den Eilantrag der Länder wird am 18. Juli gerechnet.
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Am 12. Jul. 2001 unter:
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