Justiz
Eilverfahren wegen Meldeauflagen zum G8-Gipfel erfolglos
Das Gericht betonte, das öffentlichen Interesse an einer Verhütung künftiger Straftaten habe Vorrang vor dem Interesse beider Betroffenen, vor Auflagen verschont zu bleiben. Angesichts der Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen stelle die Meldeauflage für wenige Tage "lediglich eine zumutbare Unannehmlichkeit" dar.
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Am 16. Jul. 2001 unter:
justizStichworte:
« Verdächtiger des Plutonium-Schmuggels nach Geständnis festgenommen
Scharfe Kritik am Kyoto-Protokoll »
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