Bundeswehr
Kein Schmerzensgeld für Opfer im Strahlen-Skandal?
In dem Schreiben, heißt es nun aber, Schadenersatzansprüche könnten nur geltend gemacht werden, wenn eine Amtspflichtverletzung vorliege. Eine solche Verfehlung lag jedoch nach Ansicht des Ministeriums nicht vor. Auch eine "haftungsbegründete Kausalität" wird ausgeschlossen. Wie aus dem Brief weiter hervorgeht, will sich das Ministerium nur auf versorgungsrechtliche Ansprüche der Betroffenen einlassen.
Nach dem Rechtsverständnis des Ressorts soll es zudem für Kinder, die wegen der Verstrahlung ihrer Soldaten-Väter etwa genetisch geschädigt sind, gar nichts geben. Sie unterlägen keinen der Versicherungs- oder Versorgungssysteme. Ebenfalls von Ansprüchen ausgeschlossen sind nach Auffassung des Ressorts jene ehemaligen Bundeswehrangehörigen, deren Verfahren wegen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen bereits abgeschlossen sind.
Der Vorsitzende des "Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter", Peter Rasch, nannte die Aussage, es habe kein pflichtwidriges Verhalten der Bundeswehr gegeben, eine Schutzbehauptung. Bereits Ende der 50er Jahre seien bei Messungen stark überhöhte Strahlenwerte festgestellt worden. Die notwendigen Konsequenzen habe man jedoch nicht gezogen.
Die Berliner Anwaltskanzlei Geulen hatte angekündigt, für die Betroffenen notfalls Schmerzensgeld und Schadensersatz gerichtlich einzuklagen, wenn sich bis Anfang September keine befriedigende Lösung abzeichnet. Dabei geht es nach derzeitigen Schätzungen um Forderungen in Höhe von insgesamt mindestens 120 Millionen Mark. Unter den Mandaten der Kanzlei sind nach einem Bericht der "Thüringer Allgemeinen" auch 27 ehemalige Angehörige der DDR-Volksarmee. Sie erheben Forderungen gegen die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin der DDR. Nach Angaben der Wehrbereichsverwaltung im brandenburgischen Strausberg haben dort 180 frühere NVA-Soldaten Ansprüche angemeldet, wie die in Erfurt erscheinende "Thüringer Allgemeine" vom Donnerstag berichtet. Die Behörde ewartet jedoch bei der Bearbeitung der Anträge Verzögerungen, weil angeblich keine technischen Dokumentationen über die damaligen Radargeräte russischer Bauart vorliegen.
Scharping ernannte inzwischen einen Sonderbeauftragten für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Strahlenschäden und gab einen weitreichenden Maßnahmenkatalog bekannt. Die Maßnahmen sollen zu einer erheblichen Verkürzung der Anerkennungsverfahren sowie möglichst einvernehmlichen Lösungen für die bekannten Fälle führen, wie das Ministerium mitteilte. Zudem wurde eine Info-Hotline (Tel: 0228/942-5000) geschaltet, über die Betroffene und ihre Angehörigen Hilfestellung und Beratung einholen können.
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Am 18. Jul. 2001 unter:
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