Parteienfinanzierungsgesetz
Rau will nach Bericht rasche Änderungen
Der von der Kommissionsvorsitzenden Hedda von Wedel an Rau überreichte Bericht listet insgesamt 80 Empfehlungen auf. Nach Angaben von Rau soll in das Parteiengesetz der Straftatbestand für vorsätzlich falsche Rechnungslegung eingeführt werden. Spenden von Unternehmen der öffentlichen Hand sollen verboten werden. Empfohlen wird, die Rechnungslegung der Parteien auf die kaufmännische Buchführung umzustellen und Finanztransfers zwischen Parteien und Fraktionen zu untersagen. Die Parteien sollen verpflichtet werden, ihre Wirtschaftsprüfer regelmäßig zu wechseln und ihnen besondere Prüfpflichten aufzuerlegen. Rau betonte, die Vorschläge seien geeignet, für mehr Transparenz in den Parteienfinanzen zu sorgen.
Rau hatte die Kommission im Februar 2000 mit dem Auftrag eingesetzt, vor dem Hintergrund der CDU-Finanzaffäre notwendige Änderungen im Parteiengesetz zu benennen. Der unabhängigen Expertenkommission gehören neben der Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Wedel, der frühere Präsident des Statistischen Bundesamtes, Hans Günther Merk, der Parteienrechtler Ulrich von Alemann, der Chemiemanager Hans-Dietrich Winkhaus und der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Dietrich Wunder, an.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, fordert "drastische Maßnahmen" bei Verletzung des Parteiengesetzes. Solche Verstöße müssten ähnlich strafrechtlich geahndet werden wie Bilanzfälschung, sagte Schmidt am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Notwendig sei zudem mehr Transparenz im Gesetz. Die Öffentlichkeit müsse deutlicher als bisher Einnahmen und Ausgaben der Parteien erkennen können.
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Am 18. Jul. 2001 unter:
politikStichworte:
« Bundesverfassungsrichter lehnen Eilantrag ab
Die Empfehlungen der Parteienfinanzierungskommission »

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