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Tierversuchsgegner-Eilantrag erfolglos

"Kuhwurf-Aktion"

Der österreichische Künstler Wolfgang Flatz darf am Donnerstagabend seine umstrittene "Kuhwurf"-Aktion durchführen. Der Eilantrag der Tierversuchsgegner von Berlin und Brandenburg gegen die Performance in der Hauptstadt ist von der zuständigen ersten Kammer des Verwaltungsgerichts abgelehnt worden. Ein 13-jähriges Mädchen wollte damit die Aktion verhindern. Das Gericht entschied am Vormittag, die Schülerin sei nicht in ihren eigenen subjektiven Rechten verletzt worden. Sie sei nicht gezwungen, sich das Spektakel anzusehen. Eine so genannte Popularklage sehe das auf Individualrechtsschutz angelegte System des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens jedoch nicht vor. Das behördliche Einschreiten gegen eine drohende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehe grundsätzlich im Ermessen der Polizei oder der zuständigen Ordnungsbehörde.

Der Tierschutzverein wollte mit der Begründung, Kinder könnten durch die Aktion einen "seelischen Schock" erleiden, den geplanten Abwurf einer toten Kuh über dem Gelände der Backfabrik in Prenzlauer Berg verhindern. (VG 1 A 241.01)

Die Justiz entscheide damit gegen die in der Bevölkerung vorherrschende Meinung, sagte Karin Hardekopf vom Vorstand des Vereins. Der Anwalt der Schülerin, Karl-Josef Stöhr, hat beim Oberverwaltungsgericht bereits eine Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. "Wir berufen uns auf den Jugendschutz", sagte Stöhr. Es komme nicht darauf an, ob die minderjährige Antragstellerin an dem Spektakel teilnehme oder nicht, argumentiert er. Er sei von einem Erfolg der Beschwerde überzeugt.

Sollte die Beschwerde scheitern, seien in der Kürze der Zeit keine weiteren rechtlichen Schritte möglich. Laut Verein sind in dem Fall keine Proteste vor Ort geplant. "Wir wollen die Gaffer nicht verstärken", sagte Hardekopf.

FDP und Grüne forderten im Hinblick auf die Inszenierung, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Tiere dürften nicht wie Gegenstände für eine künstlerische Performance missbraucht werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrich Heinrich. Künstlerische Freiheit müsse dort ein Ende haben, wo Tiere gequält und getötet werden.

Den 48-jährigen Künstler Flatz störten die Proteste nicht. "Sich über ein totes Tier aufzuregen, das ohnehin geschlachtet wurde, ist lächerlich", sagte er. Über die zahlreichen wegen BSE getöteten Tier rege sich schließlich auch niemand auf. Nur vor einem kulturellen Hintergrund gebe es ein Problem. Mit der Aktion wolle er den "Umgang des Menschen mit seinem Körper und der Nahrungskette" in Frage stellen.

Bei der 30-minütigen Performance zum Thema "Fleisch" sollten im Inneren des Rindes Feuerwerkskörper explodieren. Zuvor wollte ein DJ auflegen, nach dem Aufprall Paare zur Streichermusik des Adorjan Quartetts Wiener Walzer tanzen. Der Künstler selbst wollte sich nackt und kopfüber an einen Kranhaken hängen, mit blutenden Wundmalen an Händen und Füßen. Im Anschluss an die Inszenierung sollte die Ausstellung "Fleisch" Installationen und Bilder des Künstlers in der ehemaligen Bäckerei zeigen. Außerdem wollte Flatz´ Band "Treibstoff" ein Mitternachtskonzert geben.