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Kiep-Million stammte offenbar von Norfolk-Stiftung

Gekaufte Republik

Das Rätsel um die Herkunft der so genannten Kiep-Million ist möglicherweise gelöst. Die eine Million Mark, die Ex-CDU-Schatzmeister Walter Leisler Kiep im April an die CDU zahlte, entstammt vermutlich der Norfolk-Stiftung, dem ehemaligen Schweizer Schwarzgelddepot der Bundes-CDU. Kiep habe indirekt eingeräumt, 1992 von schweizer Konten der Liechtensteiner Norfolk-Stiftung mit rund 755.000 Mark bedacht worden zu sein, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Dies gehe aus einem Bericht hervor, den ein Wirtschaftsprüfer im Auftrag Kieps für den Untersuchungsausschuss des Bundestages gefertigt habe, schreibt das Blatt.

In dem Bericht finde sich zwar kein Eingeständnis Kieps. Aber der Darstellung des früheren CDU-Finanzberaters Horst Weyrauch, er habe Kiep in zwei Tranchen umgerechnet rund 750.000 Mark aus dem Norfolk-Topf überwiesen, werde auch nicht widersprochen, schreibt die Zeitung weiter. Der Wirtschaftsprüfer hatte auch Weyrauch befragt. Frühere Annahmen Kieps, das Geld unbekannter Herkunft stamme möglicherweise aus einer anderen Quelle, seien nunmehr auszuschließen, zitiert das Blatt den Bericht des Wirtschaftsprüfers.

Kiep hat immer bestritten, von der Norfolk-Stiftung gewusst zu haben. Er hatte im März der CDU rund eine Million Mark überwiesen. Kiep konnte zur Herkunft des Geldes nichts sagen, nahm aber an, es gehöre nicht ihm, sondern der CDU. Kiep muss Donnerstag vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss aussagen.

Ein parteiübergreifender Aufruf des Ausschusses, alle bislang unbekannten Spender an Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) mögen sich zu erkennen geben, wurde von der FDP nicht mitgetragen.

Am 02-07-2001

Zukunftswährung

Deutschland droht angesichts der Euro-Umstellung am Jahresende nach Erkenntnissen von Bundeskriminalamt (BKA) und Europol die massenhafte Einschleusung von Schwarz- und Falschgeld aus Osteuropa. Politiker von CDU und FDP forderten von der Bundesregierung daher am Wochenende Gegenmaßnahmen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) kündigte unterdessen verschärfte Zollkontrollen gegen Schwarzgeldsünder an.

Im Ausland sind nach Schätzungen der Bundesbank rund 100 Milliarden Mark im Umlauf. Ein Großteil davon ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" in den Staaten der früheren Sowjetunion und auf dem Balkan in den Händen der Ost-Mafia. Das Geld stamme größtenteils aus Drogengeschäften, Prostitution und Mädchenhandel. Die Sicherheitsbehörden rechnen dem Bericht zufolge damit, dass die Organisierte Kriminalität das Schwarzgeld in den nächsten Monaten in den Westen zurückschleust, um es zu waschen und in Euro umzutauschen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, forderte die Bundesregierung auf, zu verhindern, dass die Euro-Umstellung zum "Einfallstor für Falsch- und Schwarzgeld aus Osteuropa" wird. Ähnlich äußerte sich Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU).

Eichel sagte, der deutsche Zoll werde in den nächsten Monaten sehr streng und intensiv an der Grenze nach unversteuertem Bargeld kontrollieren. Er appellierte eindringlich an Schwarzgeldbesitzer, ihr unversteuertes Geld zum Jahreswechsel aufzudecken, "denn dann greifen die sehr strengen Regeln gegen Geldwäsche". Steuersündern riet er zur Selbstanzeige beim Finanzamt. Nur durch diesen Schritt blieben sie straffrei, müssten die Steuern aber mit Zinsen nachzahlen, sagte Eichel.

Nach Angaben des Chefs des Europäischen Kriminalamtes Europol, Jürgen Storbeck, droht nicht nur aus dem Ausland eine Blüten-Schwemme. "Verbrechergruppen werden versuchen, eigens für die Währungsumstellung D-Mark und andere EU-Währungen zu fälschen, um sie dann in echte Euro umzutauschen", so der Europol-Chef. Gleichzeitig würden viele Kriminelle die Unkenntnis der EU-Bürger über die neue Währung ausnutzen, um gefälschte Euros unter die Leute zu bringen.

Das BKA beobachtete nach den Worten von Präsident Klaus Ulrich Kersten im ersten Halbjahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr einen beträchtlichen Anstieg im Bereich der Falschgeldkriminalität. Die Bundesbank registrierte allein in den ersten sechs Monaten 15.000 gefälschte Banknoten im Handel, doppelt soviel wie im ersten Halbjahr 2000.

Am 13-08-2001

Kritik an "Eifer, das Ding tot zu machen"

Das Landgericht Wiesbaden wird gegen die drei mutmaßlichen Drahtzieher der hessischen CDU-Schwarzgeldaffäre vorerst keinen Prozess wegen Untreue eröffnen. Mit diesem am Dienstag offiziell bekannt gegebenen Beschluss verwarf die Kammer eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Bundesinnenminister und früheren hessischen CDU-Landeschef Manfred Kanther, den vormaligen CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und den Ex-CDU-Finanzberater Horst Weyrauch. Kanther zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss, dessen Haltbarkeit die Opposition in Hessen aber anzweifelt. Die Staatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an. Der Düsseldorfer Parteirechtsexperte Morlok kritisierte den "Eifer, das Ding tot zu machen".

Das Gericht verneinte in der Begründung einen Schaden oder eine Vermögensgefährdung zu Lasten der Hessen-CDU durch das Geschäftsgebaren der drei Beschuldigten. Zudem seien die Vorwürfe, die die Jahre 1983 bis 1994 betreffen, ohnehin verjährt. Und für den Zeitraum ab 1995 hat die Wirtschaftsstrafkammer nach eigenem Bekunden "kein Tun und Unterlassen der Angeklagten feststellen können, das den Untreuetatbestand erfüllt". Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft will in den nächsten Tagen nach einer ersten Prüfung der Gerichtsentscheidung Beschwerde beim Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) einlegen, kündigte Behördensprecher Dieter Arlet an.

In der Anklage ging es um 20 Millionen Mark (rund 10,2 Millionen Euro) unbekannter Herkunft, die 1983/84 auf schwarze Parteikonten ins Ausland geschafft worden waren. Diese Gelder waren, als "anonyme jüdische Vermächtnisse" getarnt, in die Parteikassen zurücktransferiert worden. Die Gelder flossen auch in die Kampagne des heutigen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) gegen die doppelte Staatsbürgerschaft im Landtagswahlkampf 1999. Während die Staatsanwaltschaft darin eine fortgesetzte Untreue erkannte, betrachtete das Gericht den Geldtransfer ins Ausland als eine abgeschlossene Handlung, die seit 1989 verjährt sei.

Kanther erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, er fühle sich durch die Nicht-Eröffnung der Hauptverhandlung in seiner Ansicht bestätigt. Als wichtig für die CDU und die Betroffenen wertete der CDU-Politiker unter anderem die Feststellungen des Gerichtes, niemand habe sich um einen Pfennig bereichert, und die hessische CDU habe niemals zu Unrecht staatliche Wahlkampfkostenerstattung bekommen.

SPD und Grüne im hessischen Landtag unterstützen dagegen die Staatsanwaltschaft in ihrem Entschluss, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen. Die rechtspolitischen Sprecher beider Fraktionen, Jürgen Walter (SPD) und Rupert von Plottnitz (Grüne), forderten den hessischen Justizminister Christean Wagner (CDU) auf, öffentlich zu versichern, dass es keinerlei Einflussnahme auf die Wiesbadener Staatsanwaltschaft geben werde.

Das Landgericht habe mit "großem Eifer" nach Gründen gesucht, um eine Hauptverhandlung gegen Kanther und Co. zu vermeiden, sagte von Plottnitz. Wenn das Gericht selbst vermute, es habe sich bei den 1983 auf Auslandskonten verschobenen 20 Millionen Mark um illegales Geld gehandelt, müsse dieser Verdacht durch Beweiserhebung in einer Hauptverhandlung geklärt werden, betonten die beiden Oppositionspolitiker.

Der Düsseldorfer Parteirechtsexperte Morlok kritisierte die Entscheidung. Er sagte der in der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch, über einige Schlüsse des Gerichts könne "man sich nur wundern". Er fügte hinzu: "Wenn Amtsträger einer Partei "Geld bekommen, dann kann man nicht einfach sagen, der Partei sei kein Vermögensschaden entstanden, weil sie das Geld angeblich nicht bekommen habe."

Zudem berufe sich das Wiesbadener Gericht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das es noch gar nicht gebe. Das Verfahren sei erst in der Vorinstanz anhängig. "Der Eifer, das Ding tot zu machen, hat offensichtlich dazu geführt, dass über das Ziel hinaus geschossen wurde", sagte Morlok. Er bedauerte, dass jetzt vor Gericht "die spannendste Frage nicht geklärt wird: Wo kam das Geld her?"

Am 27-03-2002

CDU-Schwarzgeldaffäre

Die Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU hat nun doch ein gerichtliches Nachspiel. Nach einem fast zwei Jahre dauernden juristischen Tauziehen hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Dienstag entschieden, dass sich der frühere Bundesinnenminister und hessische CDU-Generalsekretär Manfred Kanther sowie der Ex-Schatzmeister der Landes-CDU, Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein, wegen Untreue vor Gericht verantworten müssen. Wegen Beihilfe zur Untreue kommt außerdem der frühere CDU-Finanzberater Horst Weyrauch vor Gericht.

Das OLG hob damit einen Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom März 2002 auf. Das Landgericht hatte seinerzeit die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Kanther, Sayn-Wittgenstein und Weyrauch abgelehnt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden später Beschwerde ein.

Nach Auffassung des dritten Senats des OLG sind Sayn-Wittgenstein und Kanther der Untreue zum Nachteil der hessischen CDU "hinreichend verdächtig", Weyrauch der Beihilfe hierzu. Das OLG geht außerdem nach eigenen Angaben davon aus, dass die Taten noch nicht verjährt sind.

Die Angeklagten sollen von 1984 bis Januar 2000 mehr als 20 Millionen Mark und damit 90 Prozent des Vermögens der hessischen CDU den Parteimitgliedern verschwiegen haben. Dadurch sei der Landes-CDU ein Vermögensnachteil entstanden, hieß es. Die Partei habe nicht über das Geld verfügen können. Andererseits seien dem Landesverband durch die heimliche Vermögensverwaltung zusätzliche Kosten entstanden. Zudem sei die CDU infolge falscher Rechenschaftsberichte Sanktionen des Bundestagspräsidenten ausgesetzt.

Wann der Prozess gegen Kanther, Sayn-Wittgenstein und Weyrauch vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden beginnt, ist noch völlig unklar. Der Vorsitzende Richter, der das Verfahren terminiert, sei zurzeit krank, sagte eine Sprecherin des Gerichts der Nachrichtenagentur ddp.

Am 13-01-2004

Müllofen

Im Korruptionsprozess um den Bau der umstrittenen Kölner Müllverbrennungsanlage (MVA) hat das Kölner Landgericht den früheren SPD-Spitzenpolitiker Karl Wienand zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass sich der 78-Jährige der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht habe. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 25 000 Euro zu Gunsten krebskranker Kinder zahlen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil bei dem Strafmaß, das es in einem Vorgespräch mit den Verfahrensbeteiligten in Aussicht gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Wienand habe sich "ohne jede moralische Skrupel" an dem Korruptionskartell zum Bau des Müllofens beteiligt, argumentierten die Klagevertreter. Die Verteidiger hatten für ihren Mandaten um ein mildes Urteil gebeten.

Der 78-Jährige hatte bereits am ersten Verhandlungstag im November eingeräumt, an einem Schwarzgeldkartell um den Bau der Anlage beteiligt gewesen zu sein. Allerdings sei er bei dem Geschäft nicht die treibende Kraft gewesen. Wienand gab zu, dass er durch seine Kontakte möglicherweise zur Verschleierung von Schwarzgeldzahlungen beigetragen habe. Allerdings habe er selbst allenfalls knapp eine Million Euro erhalten und nicht die 2,1 Millionen Euro, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden.

Der Unternehmensberater war im ersten Müllprozess vom früheren Geschäftsführer der Kölner Abfallverwertungsgesellschaft, Ullrich Eisermann, belastet worden. In dem Verfahren gegen Wienand machte Eisermann nun von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er war von der selben Kammer zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wienand war zunächst auch Beihilfe zur Angestelltenbestechung sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen worden. Die Steuerdelikte konnte der Angeklagte durch Rückzahlung von 280 000 Euro aus der Welt schaffen. Die Beihilfe zur Angestelltenbestechung ist bereits verjährt.

Schon vor der Urteilsverkündung kündigte die Staatsanwaltschaft Revision an. Im Gegensatz zur Kammer hält sie Eisermann als Geschäftsführer der MVA für einen Amtsträger. Amtsträger-Bestechung ist mit wesentlich härteren Strafen bedroht, auch würde die Verjährung nicht greifen. Dieser Punkt soll nun vom Bundesgerichtshof geklärt werden.

In der Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende Richter Martin Baur dem Angeklagten Wienand immer wieder Widersprüche in dessen Aussagen vor. Entgegen den Beteuerungen Wienands sei dem "sehr umtriebigen" Angeklagten sehr wohl bewusst gewesen, dass er sich an kriminellen Machenschaften beteiligte. Als strafverschärfend wurde ihm auch der hohe materielle Schaden der Tat angerechnet. Durch die Schmiergeldzahlungen sei der Kölner Müllofen 13 Millionen Euro teurer geworden als nötig.

Zwar müsse Wienand sein Geständnis zugute gehalten werden, allerdings sei dieses nicht von "tätiger Reue getragen" gewesen, kritisierte Baur. Jedoch sei dem Angeklagten sein hohes Alter, sein schlechter Gesundheitszustand und die verbüßte Untersuchungshaft von 77 Tagen anzurechnen. Auch berücksichtigte die Kammer, dass die vorgeworfenen Taten bereits mehr als zehn Jahre zurückliegen.

Am 14-12-2004

Geldgeber unbekannt

Im Prozess um die hessische CDU-Schwarzgeldaffäre deutet sich eine Verurteilung der drei Angeklagten an. In einem Rechtsgespräch vor dem Wiesbadener Landgericht bejahte der Vorsitzende Richter Rolf Vogel am Dienstag die Frage nach einem möglichen Vermögensschaden für die CDU als Folge des Handelns der Angeklagten Manfred Kanther, Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und Horst Weyrauch. Er reagierte damit auf eine Bitte der Verteidigung um ein so genanntes Zwischenurteil. Kanther soll laut Anklage Ende Dezember 1983 von Konten der CDU Hessen in Deutschland 20,8 Millionen Mark abgehoben und in der Schweiz eingezahlt haben, um eine Veröffentlichung des Vermögens in den ab 1984 nach dem Parteiengesetz zu erstellenden Rechenschaftsberichten zu umgehen. Bis heute ist öffentlich nicht bekannt, welche vermögenden Personen oder Institutionen der Hessen-CDU die Millionen gespendet haben.

In dem Verfahren müssen sich der frühere Bundesinnenminister und langjährige hessische CDU-Generalsekretär Kanther sowie der ehemalige Landesschatzmeister Prinz zu Sayn-Wittgenstein wegen Untreue zu Lasten der eigenen Partei verantworten. Ex-CDU-Finanzberater Weyrauch ist wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Hintergrund ist die Verlagerung von knapp 21 Millionen Mark (10,6 Millionen Euro) Parteivermögen Ende 1983 ins Ausland und der Rücktransfer in den 16 Folgejahren an den Büchern der Partei vorbei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das Parteivermögen den zuständigen CDU-Gremien vorenthalten und es damit gefährdet zu haben.

Zu der für eine mögliche Verjährung wichtigen Frage, ob es sich um mehrere Handlungen oder eine einheitliche Tat über Jahre hinweg gehandelt habe, sagte der Vorsitzende Richter: "Es ist von einer einheitlichen Tat auszugehen." Die getarnten Rückflüsse des ins Ausland verlagerten Parteivermögens seien "per se nicht" einzelne Taten.

Wirtschaftsstrafkammer hat Verfahren erst auf Druck eröffnet

Die verhandelnde Wirtschaftsstrafkammer, die die Eröffnung des Untreueprozesses zunächst abgelehnt hatte, schwenkte damit auf die Linie des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main ein, das die Eröffnung erzwungen hatte.

Auf die Frage, ob das Gericht das zur Verhandlung stehende Tun als aktives Handeln oder Unterlassungstaten der Angeklagten werte, antwortete Vogel, es gebe "keinen Hinweis" auf Unterlassung. Vielmehr sei bei einer Gesamtbetrachtung der gesamten Tat eher von "aktivem Tun" auszugehen.

Wittgensteins Verteidiger Wolf Schiller stellte zwei bereits angekündigte Beweisanträge. Zum einen soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, das die Kosten für die Vermögensverwaltung im Ausland beleuchtet.

Im zweiten Antrag geht es um den vom Bundesverfassungsgericht gebilligten "Thierse-Bescheid", mit dem Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) von der Bundes-CDU 21 Millionen Euro staatlicher Parteienfinanzierung wegen des Schwarzgeld-Skandals der Hessen-CDU zurückgefordert hatte. Dazu will der Verteidiger eine Reihe von Dokumenten in die Beweisaufnahme einführen und einen Sachverständigen als Zeugen hören, um eine andere Einschätzung als die der Karlsruher Richter zu dem Bescheid zu untermauern.

Am 02-02-2005

Landgericht Wiesbaden

Im Prozess um die schwarzen Kassen der Hessen-CDU haben der frühere Bundesinnenminister und langjährige hessische CDU-Generalsekretär Manfred Kanther sowie der ehemalige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch vehement eine persönliche Schuld bestritten. Sie stellten am Dienstag vor dem Wiesbadener Landgericht ihre Sicht auf eine Änderung des Parteiengesetzes aus den Jahren 1993/94 dar, die in wesentlichen Punkten einer höchstrichterlichen Einschätzung widerspricht.

Bei der Novellierung handelte es sich nach Kanthers Worten um "filigrane Änderungen" am bis dahin geltenden Parteienrecht, das vom Bundesverfassungsgericht 1992 gekippt worden war. Auf der neuen Fassung beruht der vom Verfassungsgericht gebilligte Bescheid von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), mit dem er 21 Millionen Euro von der CDU wegen des Schwarzgeldskandals der Hessen-CDU zurück gefordert hatte. Mit Blick auf ein Sondervotum von zwei Verfassungsrichtern fragte Kanther rhetorisch: Wenn zwei Verfassungsrichter die von Thierse gezogene Konsequenz "nicht erkennen konnten, warum dann ich?"

Weyrauch, der bis 1996 die Rechenschaftsberichte der Hessen-CDU prüfte, beteuerte, die Gesetzesänderung habe keinen Anlass für eine Änderung der Rechnungslegung gegeben. Eindringlich wandte er sich an den Vorsitzenden Richter Rolf Vogel: "Sie müssen das geschichtlich sehen." Im Vergleich zur vorherigen Parteiengesetzänderung im Jahr 1984 habe sich an den Bestimmungen für die Rechenschaftsberichte nichts Gravierendes geändert. Nach 1984 habe innerparteilich ein "Erziehungs- und Entwicklungsprozess" stattgefunden, für den er "im Grunde eine Auszeichnung verdient hätte statt auf der Anklagebank zu sitzen".

Zu der Novellierung aus den 90er Jahren hörte die verhandelnde sechste Strafkammer des Gerichtes am mittlerweile 18. Verhandlungstag auch die frühere CDU-Bundesschatzmeisterin Brigitte Baumeister als Zeugin. Sie sagte aus, die CDU-Landesverbände seien in das Erarbeiten eines parteiübergreifenden Gesetzentwurfs zwar eingebunden, dabei "aber nicht maßgeblich" gewesen. Die Ländervertreter seien informiert worden und hätten Vorschläge machen können, aber die Entscheidungen habe das Präsidium der Bundespartei gefällt. Dem CDU-Präsidium gehörte zu jener Zeit auch Kanther an.

Eine 100 000-Mark-Spende vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, die zum Bruch zwischen Baumeister und dem früheren CDU-Vorsitzenden Wolfgang Schäuble geführt hatte, war nicht Gegenstand der Befragung. Mit dem damaligen Partei- und Unions-Fraktionschef hatte sie sich vor fünf Jahren über Wochen hinweg öffentlich über den Ablauf der Übergabe der Spende gestritten. Infolge der Auseinandersetzung musste Schäuble seine Ämter aufgeben.

In dem Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer müssen sich Kanther sowie der ehemalige Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein wegen Untreue zu Lasten der eigenen Partei verantworten. Weyrauch ist als damaliger Finanzberater der Partei wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt.

Hintergrund ist die Verlagerung von knapp 21 Millionen Mark (10,6 Millionen Euro) Parteivermögen Ende 1983 ins Ausland und der verdeckte Rücktransfer bis Ende der 90er Jahre. Die verhandelnde Kammer hatte am zurückliegenden Prozesstag eine Verurteilung der drei Angeklagten angedeutet, da sie einen Vermögensschaden nach derzeitiger Beweislage als gegeben ansieht.

Am 08-02-2005

"Schwarzgeld"

Der Deutsche Bundestag befasste sich am vergangenen Freitag in erster Lesung mit einem Regierungsentwurf zur "Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten". Mit dem Gesetz sollen Straftätern die finanziellen Gewinne aus Straftaten leichter entzogen werden können. "Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen", forderte Bundesjustizministerin Zypries. Kriminelle Gewinne müssten deshalb wirksam abgeschöpft werden. Wenn die Opfer einer Straftat unbekannt seien oder die Geschädigten ihre Ansprüche nicht verfolgten, etwa weil diese "Schwarzgeld" eingesetzt hätten, dann soll auf Basis des Gesetzes der Staat die Gewinne aus den Straftaten abschöpfen können.

Die Praxis habe in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf würden die Instrumentarien weiter verbessert, so Zypries. Das diene einer "effektiven Strafrechtspflege".

Kernstück des Entwurfs ist nach Darstellung des Bundesjustizministeriums "ein Auffangrechtserwerb des Staates". Nach geltendem Recht könne nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfielen. "Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Der Gesetzentwurf schaffe in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstelle, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

Das neue Gesetz soll beispielsweise greifen, wenn ein Betrüger durch falsche Angaben über Kapitalanlagen große Schadenssummen "ergaunert" hat, die Geschädigten aber ihre Ansprüche nicht geltend machen, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" - also um unversteuerte Einnahmen - handelte. In diesem Fall sollen "die Geschädigten", die "Schwarzgeld" eingesetzt hatten, drei Jahre lang Zeit bekommen, "ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben". Die Frist laufe ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Wenn die Geschädigten dies unterließen, dann falle das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre als so genannter "Auffangrechtserwerb" an den Staat.

Der Gesetzentwurf sieht laut Justizministerium ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer "grundsätzlich Vorrang" gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem werde die Information der Opfer verbessert: "Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, zum Beispiel bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind."

Am 14-03-2006