Stammzellenforschung
Medizinrechtler Taupitz: Verbot verstieße gegen Verfassung
Auch ein Moratorium hält Taupitz für fragwürdig: "Für eine Einschränkung eines Grundrechts wie der Forschungsfreiheit muss man tragfähige Gründe vorbringen. Der Wunsch nach mehr Zeit zum Nachdenken ist kein tragfähiger Grund." Ebenso sei es erlaubt, wenn ein deutscher Forscher im Ausland Stammzellen gewinnt und diese nach Deutschland einführt, so Taupitz. Gleichzeitig plädierte der Jurist dafür, die Gewinnung embryonaler Stammzellen auch in Deutschland zuzulassen, solange sie von sogenannten verwaisten Embryonen stammen, die wie ursprünglich vorgesehen in den Mutterleib eingesetzt werden.
Jochen Taupitz nannte es "katastrophal", mögliche Entscheidungen bezüglich der Stammzellen zu verschieben, bis der Ethikrat eine Stellungnahme abgegeben hat: "Im Augenblick wird das Gremium etwas überschätzt."
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Am 04. Jul. 2001 unter:
politikStichworte:
« Nach knapp 15 Jahren Aufklärung durch DNA-Test
Union fordert weitere Forschungen zu Gesundheitsfolgen »
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