Beschlossen
Das Familien-Paket der Bundesregierung
- Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird um 30 Mark erhöht und steigt damit im Jahr 2002 auf 154 Euro (rund 300 Mark) monatlich. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 11.340 Mark.
- Der bisherige Betreuungsfreibetrag in Höhe von 3.024 Mark wird auf 4.212 Mark erhöht, um Kosten für Erziehung und Ausbildung zu berücksichtigen. Die Altersgrenze wird von 16 auf 27 Jahre angehoben.
- Für Kinder unter 14 Jahren wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs erstmals ein Abzug für nachgewiesene Kinderbetreuungskosten eingeführt, die wegen Erwerbstätigkeit der Eltern entstehen. Diese Kosten müssen allerdings den Betreuungsfreibetrag übersteigen.
- Das allgemeine sächliche Existenzminimum eines Kindes wird den aktuellen Lebensverhältnissen angepasst und der dafür vorgesehene Freibetrag von 6.912 auf 7.128 Mark angehoben.
- Bei volljährigen Kindern, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann ein zusätzlicher Freibetrag von 1.800 Mark abgezogen werden.
- Künftig kann auch für Kinder, die im Ausland einen dem Zivildienst vergleichbaren Dienst leisten, ein Kindergeld gewährt werden.
- Der Haushaltsfreibetrag wird allerdings stufenweise abgeschmolzen. Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, das so genannte Dienstmädchenprivileg, fällt weg.
Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und die steuerliche Berücksichtigung des ebenfalls zum Kinderexistenzminimums gehörenden Erziehungsbedarfs neu zu regeln. Die damit verbundenen Steuerausfälle von 4,65 Milliarden Mark teilen sich der Bund (2,04 Milliarden), die Länder (1,93 Milliarden) und die Gemeinden (676 Millionen).
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Am 06. Jul. 2001 unter:
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