Bahn-Katastrophe von Brühl
Erstmals Opfer als Zeugen im Prozess
Seit 01. Juni müssen sich der Lokführer des Unglückszugs sowie drei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Unglückszug war in einem Baustellenbereich an einer Weiche entgleist, als er mit 122 statt mit 40 Stundenkilometer über die Strecke raste. Der Lokführer hatte die Geschwindigkeit zunächst wie vorgeschrieben verringert, dann aber wieder beschleunigt. In den schriftlichen Unterlagen des Lokführers waren als zulässiges Höchsttempo 120 Stundenkilometer vermerkt.
Im Lauf des Verfahrens gab der Vorsitzende Richter Heinz Kaiser den Hinweis, Mitschuldige des Zugunglücks säßen möglicherweise in höheren Positionen der Bahn AG. Bislang gab es in den Zeugenaussagen immer wieder Hinweise auf missverständliche Anweisungen, erhebliche organisatorische Probleme und unklare Zuständigkeiten bei der Bahn.
Der Lokführer weist jede strafrechtliche Schuld von sich. Er argumentierte unter anderem mit seiner geringen Berufserfahrung, fehlender Streckenkenntnis und sich widersprechenden Angaben über die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die anderen Bahnbediensteten sehen für sich ebenfalls keine Schuld - sie verweisen auf die Signalgebung entlang der Strecke, die 40 Stundenkilometer als Höchsttempo vorschrieb.
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