Atomgesetz
Atombosse mit Gesetzentwurf von Trittin zufrieden
Nach Einschätzung der Atomwirtschaft ist die Nutzung der Atomenergie in Deutschland bislang wirtschaftlich erfolgreich und ethisch verantwortbar. Da in einigen Ländern auch der Neubau von Kernkraftwerken erwogen werde, müsse die Bundesregierung weiterhin "uneingeschränkt" sicherstellen, dass "wirtschaftliche Aktivitäten" der deutschen Hersteller- und Zulieferindustrie auf dem nationalen und internationalen Nukleartechnik-Markt nicht behindert würden. Auch in der Forschung dürfe es nicht zu einem "technologischen Fadenriss" kommen.
Energiewirtschaft und Bundesregierung hatten im Juni eine Vereinbarung über den jahrlangen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke unterzeichnet. Nach jahrelangem Ringen einigten sich beide Seiten, die 19 in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke teilweise noch gut zwei Jahrzehnte weiterlaufen zu lassen. Der Transport deutschen Atommülls in die Wiederaufarbeitung atomarer Brennstäbe soll 2005 enden. Neue Atomkraftwerke darf es nicht mehr geben.
Die Betreiber können zudem an den jeweiligen Kraftwerks-Standorten Zwischenlager errichten und diese als Nachweis für die Entsorgung des Atommülls anführen - trotz des noch immer fehlenden atomaren Endlagers. Die Bundesregierung sichert den Betreibern den ungestörten Betrieb der Atomkraftwerke zu.
Die Novelle des Atomgesetzes soll bis Jahresende den Bundestag passieren. Eine Verbändeanhörung zu der Novelle findet am Montag in Bonn statt.
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Am 02. Aug. 2001 unter:
arbeitStichworte:
« Das neue Betriebsverfassungsgesetz
Sinti und Roma fordern Anerkennung ihrer Minderheitensprache »

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