Gesundheitsministerin Schmidt widersprüchlich
Bayer AG hat "nicht fahrlässig" aber rechtswidrig gehandelt
Schmidt betonte, es reiche nicht aus, nur die für die Zulassung des Medikaments zuständige Behörde in Europa über Nebenwirkungen zu informieren. Dies wolle sie gesetzlich eindeutiger klarstellen.
Die Ministerin bekräftigte zudem ihren Willen, die Chipkarte künftig als Arzneimittelpass zu nutzen. Darauf müsse der Arzt alle Daten über Verschreibungen eingeben. Für Ärzte und Apotheker sei dann ersichtlich, welche Medikamente insgesamt verschrieben worden seien und wo eine Kombination mehrere Präparate zu unerwünschten Nebenwirkungen führen könnte.
Die Ministerin betonte, der Datenschutz bereite ihr bei der Einführung eines Medikamentenpasses keine "Bauchschmerzen". Es komme darauf an, Daten vor "unbefugten Dritten" zu schützen. Die Daten dürften daher nur auf der Karte gespeichert werden. Diese müsse wiederum im Besitz des einzelnen bleiben.
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