"Zigeunerjude"
Rechtsstreit um Bezeichnung "Zigeunerjude" geht weiter
Der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Meltendorf betonte dagegen am Dienstag, die Anklagebehörde halte an ihrem Standpunkt fest, dass es sich bei der Bezeichnung "Zigeunerjude" um eine strafbare Beleidigung handelt. Über die Revision, die erst nach Vorlage des schriftlichen Urteils begründet werden kann, müsste dann das Bayerische Oberste Landesgericht in München entscheiden.
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Am 28. Aug. 2001 unter:
justizStichworte:
« Schmutzige Geschäfte für saubere Bilanzen
Gericht kippt Anerkennung als Berufskrankheit »

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