Arbeitsmarkt
Städtetag sieht keinen Anlass für Faulenzer-Debatte
Stattdessen sollten Bundesregierung und Tarifpartner prüfen, ob ein Teil der 50 bis 70 Milliarden Mark, die Bund, Länder und Kommunen für „künstliche Beschäftigung“ wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aufwendeten, nicht sinnvoller eingesetzt werden könnten. So könnten über den so genannten Kombilohn staatliche Hilfeleistung mit Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verknüpft werden.
Künftig sollten vor allem die Empfänger von Arbeitslosenhilfe stärker in Arbeit vermittelt werden, sagte Articus. Dazu gehöre eine Überprüfung der Sanktionen bei Arbeitsverweigerung.
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Am 28. Aug. 2001 unter:
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« Volkswagen und IG Metall einigen sich über Beschäftigungsmodell
Unions-Spitze stimmt Mazedonien-Einsatz der Bundeswehr zu »
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