Stasi-Akten über West-Prominente
Birthler kassiert von Schily erneut Drohungen mit Rechtsaufsicht
In dem Brief, der nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" am Freitag versandt wurde, fordert Schily Birthler auf, die Stasi-Akten von prominenten Opfern "im Sinne der Gleichbehandlung" nur noch mit deren Zustimmung herauszugeben. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, mit dem Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die beabsichtigte Veröffentlichung seiner Stasi-Akten stoppte, hat Schilys Ansicht nach "grundsätzliche Bedeutung" und müsse deshalb auf alle Stasi-Opfer gleichermaßen angewendet werden.
Schily wirft Birthler vor, sie stelle sich mit ihrem Festhalten an der bisherigen Veröffentlichungspraxis über das Gesetz. Dennoch habe er sich in seinem Brief um einen "verbindlicheren Tonfall" bemüht, betonte Schily. Ein früherer Brief, in dem er der Bundesbeauftragten "Renitenz" vorgeworfen hatte, sei vielleicht "etwas zu schroff" gewesen, räumte der Minister ein. In dem neuen Brief heißt es laut "Spiegel" nun, Schily hoffe auch in Birthlers Interesse, dass Rechtsaufsichtsmaßnahmen vermieden werden könnten.
Im Streit mit der Eiskunstläuferin Katarina Witt um die Herausgabe ihrer Stasi-Akten bemüht sich die Gauck-Behörde dem Magazin zufolge derweil um ein gütliches Ende. Dem Berliner Verwaltungsgericht, bei dem Witt ebenso wie Kohl geklagt hat, habe Birthler mitgeteilt, man beabsichtige, "das Anhörungsverfahren mit dem Ziel einer Verständigung fortzusetzen".
Das Magazin verweist in dem Bericht darauf, dass der Fall Witt komplizierter sei als der von Kohl, der ausschließlich Opfer der Stasi gewesen sei. 181 der 1.354 zur Herausgabe vorgesehenen Seiten aus Witts Stasi-Dossier stufe die Behöre als "Begünstigten-Unterlagen" ein. Diese Berichte, in denen es etwa um einen von der Stasi für Witt beschafften VW Golf gehe, dürften trotz des Verfahrens vor Gericht ohne Witts Zustimmung herausgegeben werden. Weil das Gros der Akten allerdings die Bespitzelung der zweimaligen Olympia-Siegerin dokumentiere, fürchte die Behörde, dass "in der Öffentlichkeit ein völlig unzutreffender Eindruck erzeugt" würde, wenn diese unter Verschluss blieben.
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Am 06. Aug. 2001 unter:
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