Kinderschutzbund contra Schily
Verstößt Schilys Entwurf zur Zuwanderung gegen internationales Recht?
In Artikel neun der UN-Konvention hätten die Vertragsstaaten sicher gestellt, dass "ein Kind nicht gegen seinen Willen von seinen Eltern getrennt wird". Kinder seien demnach "Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben". Damit sei klar, dass die Bundesrepublik sich verpflichtet hat, Kinder im Alter von bis zu 18 Jahren nachziehen zu lassen, betonte Hilger. Nach Schilys Gesetzentwurf soll das Höchstalter bei zwölf Jahren liegen, die CDU fordert eine Grenze von höchstens zehn Jahren.
Die Bundesregierung weist Vorwürfe des Kinderschutzbundes im Zusammenhang mit den Zuwanderungsplänen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zurück. Schilys Sprecher Rainer Lingenthal sagte, der Kinderschutzbund kenne offenbar die genauen Regelungen des Ministerentwurfes nicht. Wenn Familien komplett nach Deutschland kämen, könnten Kinder bis zu 18 Jahren auch sofort mitkommen. Die Beschränkung solle nur für Fälle gelten, wenn die Kinder in einer anderen Gesellschaft aufwüchsen und dann nach Deutschland nachzögen. Wenn sie in Deutschland frühzeitig integriert werden könnten, sei dies durchaus kinderfreundlich, betonte Lingenthal.
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Am 08. Aug. 2001 unter:
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Bundeswehr reagiert auf Selbstmorde auf dem Balkan »

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