Jakob

Datenschutz ist kein Terroristenschutz

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob warnt vor voreiligen Einschnitten in den Rechtsstaat im Zuge der Sicherheitsdebatte nach den Terroranschlägen in den USA. Eine solche Diskussion dürfe "nicht in überzogenen Aktionismus ausarten", sagte Jacob in Bonn. Er wandte sich gegen Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), wonach sich Deutschland möglicherweise zu viel Datenschutz geleistet habe. Jacob betonte: "Wir haben in den vergangenen Jahren ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheitsrechten und Innerer Sicherheit hergestellt." Der oberste Datenschützer Deutschlands hob hervor, bislang habe ihm niemand konkrete Fälle vorgetragen, wo den Persönlichkeitsrechten zuviel Freiraum eingeräumt worden sei oder wo sich Daten- als Terroristenschutz ausgewirkt habe. Dies gelte auch für den Bundesinnenminister.

An diesem Freitag werde er ein Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär Claus Henning Schapper führen, kündigte Jacob an. Er fügte hinzu, er habe regelmäßig die Leiter der Sicherheitsbehörden des Bundes aufgefordert, ihn zu informieren, "wenn der Datenschutz sich als Hindernis bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erweist". Dies sei nicht geschehen.

Nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten reichen die Handlungsmöglichkeiten von Nachrichtendiensten und Polizei aus. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst könnten beispielsweise bereits beim Vorliegen vager Hinweise auf terroristische Handlungen das Ausländerzentralregister nutzen. Jacob forderte die Länder auf, das Bundeskriminalamt "zügig" mit Daten über terroristische und kriminelle Aktivitäten zu versorgen.

Jacob befürwortete Schilys Pläne, Regelanfragen für Zuwanderer beim Verfassungsschutz und Fingerabdrücke in Pässen einzuführen. Allerdings hätten beide Instrumente nach seinen Worten die Anschläge von New York und Washington nicht verhindern können, "denn unauffällig lebende Personen wurden zu Terroristen". Der Datenschutzbeauftragte regte an, die Regelanfragen nach ein oder zwei Jahren einer Erfolgskontrolle zu unterziehen.

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