"Hüter der Verfassung"
Bundesverfassungsgericht feiert 50-jähriges Bestehen
Das höchste deutsche Gericht hatte am 07. September 1951 seine Arbeit aufgenommen und war am 28. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Heuss feierlich eröffnet worden. Seit 1953 ist das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan anerkannt und damit dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat gleichgestellt.
Die jeweils acht Bundesverfassungsrichter in den zwei Senaten haben als "Hüter der Verfassung" die Aufgabe, die Artikel des Grundgesetzes verbindlich auszulegen und über die Einhaltung der Grundrechte zu wachen. In Normenkontrollverfahren prüfen sie zudem die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesgesetzen mit dem Grundgesetz.
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Am 28. Sep. 2001 unter:
politikStichworte:
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