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Urteil im Prozess in Düsseldorfer erwartet

Brandanschlag auf Synagoge

Im Berufungsprozess um den Anschlag auf die Düsseldorfer Synagoge vom 2. Oktober vergangenen Jahres wird für Donnerstag das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Verfahren vor der 7. Strafkammer am Landgericht Düsseldorf für die beiden geständigen Angeklagten Haftstrafen ohne Bewährung gefordert. Ein 19-jähriger staatenloser Palästinenser soll für zweieinhalb Jahre und ein 21-jähriger Deutscher marokkanischer Abstammung für drei Jahre ins Gefängnis. Beide hätten sich der versuchten Brandstiftung schuldig gemacht und nicht, wie im Verfahren in erster Instanz festgestellt, lediglich der gemeinschädlichen Sachbeschädigung.

Die beiden Täter hatten das Brandattentat zwar zugegeben, aber zugleich geltend gemacht, sie hätten das jüdische Gotteshaus niemals in Brand setzen wollen. Ihr Ziel sei es vielmehr gewesen, ein sichtbares "Zeichen" gegen das Vorgehen Israels gegen die Palästinenser zu setzen.

In erster Instanz hatte der 19-Jährige eineinhalb Jahre Jugendstrafe auf Bewährung bekommen, der ältere zwei Jahre und drei Monate Jugendstrafe ohne Bewährung. Bei ihm war die Beteiligung an Ausschreitungen an der Alten Synagoge in Essen fünf Tage nach der Düsseldorfer Tat einbezogen worden.

Die beiden Männer hatten am Vorabend des Tages der Deutschen Einheit einen Stein und drei Molotow-Cocktails gegen den Eingangsbereich der Synagoge geschleudert. Eine Nachbarin trat die Flammen aus, es entstand nur geringer Sachschaden. Die Tat war zunächst deutschen Rechtsextremisten zugerechnet worden und hatte im In- und Ausland Entsetzen und helle Empörung ausgelöst.