Terrordrohungen
Gefängnisstrafe für Trittbrettfahrer in Bayern
Eine Verschärfung des Strafrahmens gegen Trittbrettfahrer halte er nicht für nötig, sagte der CSU-Politiker. Grundsätzlich drohen einem Trittbrettfahrer bis zu drei Jahre Haft. Werde das ausreichend bekannt, werde sicher manchem klar, dass er mit einer Milzbrand-Drohung eine massive Straftat begehe. Dann werde hoffentlich auch die Zahl der falschen Alarmfälle zurückgehen, sagte Beckstein. Er fügte hinzu, die Chancen, Übertäter zu ermitteln, seien viel höher als von vielen angenommen.
Wie der Minister weiter sagte, gibt es nach Erkenntnissen des bayerischen Innenministeriums hierzulande derzeit keine konkrete Gefahr durch Anschläge mit biologischen Waffen. Weder in Deutschland noch in Europa insgesamt sei ein einziger Fall mit Milzbrand-Erreger aufgetreten.
Beckstein kündigte an, Bayern werde das zweite Anti-Terror-Paket von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) unterstützen. Alle darin vorgesehenen Maßnahmen seien richtig und rechtsstaatlich geboten. Schily müsse aber bei der Ausstattung der Sicherheitskräfte nachbessern. Dazu gehöre die personelle Aufstockung des Bundesgrenzschutzes und eine bessere finanzielle Ausstattung der Bereitschaftspolizei. Außerdem müsse der Bund für einen wirksameren Katastrophen- und Zivilschutz sorgen.
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Am 17. Okt. 2001 unter:
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