Die Zeit
Rasterfahndung gilt bisher unbescholtenen Bürgern
Verdächtig machen sich dem Bericht zufolge außerdem Personen, die "keine Auffälligkeiten im allgemeinkriminellen Bereich" zeigen, eine Flugausbildung haben sowie in der Reisebranche arbeiten. Weiter heißt es, zur Herausgabe von Daten seien neben dem Einwohnermeldeamt auch Hochschulen, Luftfahrtschulen und die Berliner Flughafengesellschaft verpflichtet.
Außerdem müssten Ver- und Entsorgungsunternehmen, Einrichtungen mit Bezug zur Atomenergie, Institutionen mit Bezug zu chemischen, biologischen und/oder radiologischen Gefahrenstoffen sowie Betriebe des öffentlichen Personenverkehrs mit der Polizei zusammenarbeiten. Auch Cateringfirmen, Reinigungsunternehmen, Sicherheitsdienste und Kommunikationsdienstleister müssten ihre Personaldaten offen legen.
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Am 02. Okt. 2001 unter:
politikStichworte:
« Grüne sorgen sich um Sicherheit der Atommeiler
Gesetzlichen Artenschutz verschlafen »

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