Prozess um verdurstete Kinder
Mutter voll verantwortlich, aber Zweifel am Vorsatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Schuldspruch des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen zweifachen Mordes zwar bestätigt, das Verfahren zur Prüfung einer möglichen verminderten Steuerungsfähigkeit aber an das Landgericht Neuruppin verwiesen. Die Angeklagte leide zwar an einer durch ihre Entwicklung und die familiären Verhältnisse bedingte Persönlichkeitsstörung, sagte der Gutachter. Diese habe aber nicht dazu geführt, dass sie zur Tatzeit
in ihrer Verhaltenssteuerung beeinträchtigt war. Sollte sie einen Tötungsvorsatz gehabt haben, dann wäre dies allein ihrer kriminellen Energie geschuldet. Der Gutachter verneinte jedoch, Anhaltspunkte für diesen Vorsatz gefunden zu haben. Es sei falsch zu glauben, dass Daniela J. über die Situation hinaus reichende Entscheidungen treffen konnte, erläuterte Lammel. Sie habe geglaubt, die Mutter werde sich schon kümmern, wie sie dies immer getan habe. Dieses Denken entspreche ihrer Persönlichkeitsstruktur.
Die "wissenschaftlich überzeugenden" Ausführungen des Sachverständigen hätten gezeigt, dass die Angeklagte ihre Kinder nicht töten wollte und deren Tod auch nicht billigend in Kauf nahm, kommentierte Verteidiger Andreas Beckmann. Das Gericht ist damit in einer misslichen Lage, sagte der Vorsitzende Richter Gert Wegner. Denn der vom Landgericht Frankfurt (Oder) im Mai 2000 gefällte Schuldspruch des Mordes ist durch BGH-Entscheid bereits rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft sagte allerdings, dass sie zumindest das Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit weiterhin erfüllt sehe. Die Verteidigung ließ am Dienstag offen, ob sie eine Neuaufnahme des Verfahrens anstrebt. Zunächst solle das Urteil abgewartet werden.
Dieses soll nächsten Dienstag verkündet werden. Die Angeklagte selbst hatte am Dienstag erneut über mehrere angebliche Vergewaltigungen berichtet. Als sie etwa neun Jahre alt war, habe sich ihr Vater an ihr vergangen. Im Alter von 14 sei sie dann als Mitglied einer Drückerkolonne in Thüringen sexuell
missbraucht worden. Als ihr Vater Jahre später von den Anschuldigungen gegen ihn erfuhr, habe er sie wie so oft sonst auch verprügelt. Ihre Mutter und auch eine Freundin hatten allerdings entgegnet, die Vorwürfe würden nicht stimmen. Zeugen hatten auch am Dienstag ausgesagt, dass die Angeklagte häufig lüge. So habe sie auch in den 14 Tagen, als ihre Kinder allein waren, auf entsprechende Fragen geantwortet, die Jungen seien wohl bei der Mutter.
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Am 03. Okt. 2001 unter:
justizStichworte:
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Schönheitschirurg zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt »
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