Sicherheitskompromiss
Kampf zwischen Grünen und CSU um das zweite Anti-Terror-Paket
CSU-Chef Edmund Stoiber machte eine Einigung mit der Bundesregierung davon abhängig, "dass möglichst viele der 31.000 islamistischen Extremisten aus Deutschland ausgewiesen werden und wir künftig ihre Einreise unterbinden können". Die "erste Nagelprobe" sei, "dass der selbsternannte Kalif von Köln und die 1.100 Mitglieder seines so genannten Kalifatsstaats mit Hilfe des neuen Rechts ausgewiesen werden können".
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte, Ausländer müssten auch ausgewiesen werden können, wenn "ein konkreter Verdacht besteht", dass sie terroristischen Organisationen angehörten oder diese unterstützten. Diese erleichterte Abschiebung ermögliche der Koalitionskompromiss nicht im erforderlichen Umfang, "auch wenn das Bundesinnenministerium anderes erklärt", kritisierte er.
Dagegen ist die Grünen-Bundestagsabgeordnete Annelie Buntenbach der Meinung, dass ganz auf eine Verschärfung der Ausweisungsmöglichkeiten verzichtet werden sollte. Sie warnte, künftig könnten nicht nur mutmaßliche Terroristen, sondern auch andere Ausländer leichter ausgewiesen werden. Ihr Parteikollege Hans-Christian Ströbele gab zu bedenken, erweiterte Ausweisungsmöglichkeiten grenzten die Rechte von Ausländern ein.
Auch bei der geplanten Aufnahme biometrischer Daten in Ausweispapieren gehen die Ansichten von CSU und Grünen weit auseinander. Während Beckstein für eine rasche Einführung des Fingerabdrucks in Pässen und Personalausweisen plädiert, sind die Grünen gänzlich dagegen. Ströbele sagte, dies bringe nichts für die aktuelle Bekämpfung des Terrorismus. Eine solche Maßnahme habe eine lange Vorlaufzeit und greife daher erst in 10 bis 15 Jahren. SPD und Grüne hatten sich zwar geeinigt, biometrische Merkmale aufzunehmen, aber noch offen gelassen, welche.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob sagte, er sei mit dem Kompromiss der rot-grünen Koalition zum zweiten Anti-Terror-Paket "sehr zufrieden". In dem neuen Entwurf für ein Terrorismusbekämpfungsgesetz würden "die Freiheitsrechte wohl weniger beeinträchtigt". Das Bundeskriminalamt (BKA) werde beispielsweise "kein deutsches FBI".
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Am 31. Okt. 2001 unter:
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